Ein 66-Jähriger missbraucht Nachbarsmädchen und die eigene Enkelin – jetzt ist das Urteil gegen den Mann gefallen.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs der eigenen Enkeltochter und weiteren Taten an einem sechsjährigen Nachbarsmädchen muss ein 66-Jähriger in Haft: Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den Hausmeister gestern zu drei Jahren und acht Monaten.Für sein Geständnis hatte das Gericht dem Mann eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren in Aussicht gestellt.Damit konnte beiden Opfern zumindest eine quälende Aussage erspart werden.
Die Sechsjährige, die der Angeklagte im...