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Prozess Mit 150 Sachen durch Regensburg gerast

Zwei junge Männer sollen sich auf der Kirchmeierstraße ein verbotenes Autorennen geliefert haben. Die Polizei war Zeuge.
Von Marion von Boeselager

24. März 2019 15:36 Uhr
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Die beiden BMW-Fahrer im Gespräch mit ihren Anwälten Michael Haizmann und Thomas Winkelmeier. Foto: Boeselager
Die beiden BMW-Fahrer im Gespräch mit ihren Anwälten Michael Haizmann und Thomas Winkelmeier. Foto: Boeselager

Regensburg.Zwei Männer, jeder am Steuer eines BMW-Sportwagens mit über 400 PS unter der Motorhaube, sollen sich im Oktober bei Sonnenuntergang in der Kirchmeierstraße ein verbotenes Autorennen geliefert haben. Eine Polizeistreife, die mit Blaulicht und Martinshorn zur Verfolgung der Boliden ansetzte, verlor die Schlitten bei einem Tempo von über 150 Stundenkilometern aus den Augen. Nun stehen die beiden 24- und 33-jährigen Raser wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vor dem Amtsgericht. Am Montag, 25. März, soll das Urteil fallen.

Laut Anklageschrift fassten die beiden Fahrer, die in westlicher Richtung unterwegs waren, bei ihrer Begegnung im Baustellenbereich nach der Kreuzung Kumpfmühlerstraße „jeweils den spontanen Entschluss ein Rennen gegeneinander auszutragen.“ Nach der auf Tempo 30 begrenzten Strecke drückten beide Männer die Gaspedale durch. Dabei sollen sie zunächst einen zivilen Streifenwagen der Polizei beim Fahrspurwechsel nach rechts behindert, dann einen Polofahrer ausgebremst haben. In der Folge wechselten die Fahrer mehrfach die Fahrspur nach links und rechts, um langsamere Autos zu überholen. Die Beamten setzten Licht- und Tonsignale ein. Obwohl der Tacho der Streife ein Tempo von 150 Sachen anzeigte, vergrößerte sich der Abstand zu den BMW M3 und M4 zusehends, so die Vorwürfe. Sie gab die risikoreiche Jagd auf. Ein Beamter kam auf die Idee, beim nahen McDonalds-Lokal nach den Rasern zu suchen. Tatsächlich parkten beide BMW am Defreggerweg. Die Männer standen beieinander, rauchten und unterhielten sich.

Verteidiger: Das war nur eine Schnapsidee

Über die Verteidiger räumten die Angeklagten ein, zu schnell gefahren zu sein. Ein Rennen sei es aber nicht gewesen. „Es gab keinerlei Absprachen zwischen den Fahrern“, sagte Rechtsanwalt Thomas Winkelmeier für seinen Mandanten (33), der vorausfuhr. „Sie kannten sich gar nicht.“ Die Beschleunigung des BMW nach der Baustelle sei „eine Schnapsidee gewesen und alles andere als korrekt.“

„Ich weiß noch wie der Beifahrer sich aufgeregt hat und sagte, sein Anwalt wird das schon richten.“

Ein Polizeibeamter

Dem schloss sich Rechtsanwalt Michael Haizmann für den jüngeren Angeklagten an. Der 24-Jährige kam gerade von einem Jahnspiel. Er habe sich dem rasanten BMW vor ihm über eine Strecke von zwei bis zweieinhalb Kilometern „spontan angeschlossen und mögliche Gefahren nicht bedacht.“ Das Auto gehörte dem Vater seines Kumpels, der auf dem Beifahrersitz saß. Keiner der Fahrer will dabei auf den Tacho geblickt oder die Signale der Polizei bemerkt haben. Der 24-Jährige gab als Begründung für den Stopp beim McDonalds an, er habe „eine rauchen“ und sich unterhalten wollen. „Wir lieben Autos!“

Die Angeklagten bestritten, vor Ort als Beschuldigte belehrt worden zu sein. Winkelmann widersprach deshalb der Verwertung der im Polizeiauto getätigten Angaben des 33-Jährigen. Der Beamte versicherte aber, er habe die Belehrung durchgeführt. „Ich weiß noch wie der Beifahrer sich aufgeregt hat und sagte, sein Anwalt wird das schon richten.“ Unterwegs soll der 33-Jährige erklärt haben, er habe den anderen BMW „im Rückspiegel gesehen. Da hat sich das Ganze aufgeschaukelt.“

BMW im Wert von 120 000 Euro eingezogen

Ein Mercedesfahrer (79), der die Aktion mitbekam, zeigte ein gewisses Verständnis für die Männer: „Die ham halt Gas gegeben. Hab ich auch gemacht, wie ich jung war. Nur hatte ich da nur 60 PS unterm Hintern.“ Eine Gefahrensituation habe er nicht beobachtet.

„Eine Geldstrafe würden wir akzeptieren, aber kein Fahrverbot mehr“, schlug Haizmann vor. „Der Führerschein ist schon vier Monate weg.“ Winkelmeier fand zudem, dass die Einziehung des BMW seines Mandanten im Wert von rund 120 000 Euro „unverhältnismäßig“ sei. Dies sah die Staatsanwältin anders. Es habe durch das Tempo eine hohe Gefährdung bestanden. „Wenn da ein Kind auf die Fahrbahn getreten wäre...“ Auch Richter Moosburner wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bei diesem Tatbestand einen Entzug der Fahrerlaubnis vorsehe.

Der Prozess wird Ende Februar mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

Mehr Berichte aus dem Amts- und Landgericht Regensburg lesen Sie in unserem MZ-Spezial!

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