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Justiz Nach der Flucht eines Mörders: Regensburger Behörden äußern sich

von Philip Hell

Von Philip Hell 23. Januar 2023 15:48 Uhr
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Aus diesem Fenster floh am 5. Januar ein verurteilter Mörder.
Aus diesem Fenster floh am 5. Januar ein verurteilter Mörder. Foto: Philip Hell

Regensburg.Die Aufarbeitung der spektakulären Flucht eines Mörders aus dem Justizgebäude Regensburg ist in vollem Gange. Vergangene Woche haben sich die zuständigen Behörden zu einem Krisengespräch getroffen. Das teilten die Polizeipräsidien Unterfranken und Oberpfalz sowie das Amtsgericht Regensburg mit.

Ziel der Behörden sei es, Schwachstellen in den bisherigen Abläufen zu finden und „ein derartiges Fluchtgeschehen in Zukunft zu verhindern.“ Die Regelungen zum Transport von Gefangenen sollen daher von der Polizei in enger Abstimmung mit der Justiz überprüft werden. Der Mörder war an dem Tag seiner Flucht von unterfränkischen Polizeibeamten vorgeführt worden, weil der Straftäter zuletzt in Würzburg im Gefängnis saß. Die Arbeit der Beamten steht nun im Mittelpunkt der Untersuchungen.



Die Richterin hatte angeordnet , dass die Beamten aus Unterfranken dem Angeklagten während der Verhandlung die Handfesseln abnehmen, damit er sich Notizen machen könne. Das galt allerdings nur im Sitzungssaal. Einig sind sich die Behörden, dass der Mann vermutlich nicht hätte fliehen können, wenn er gefesselt gewesen wäre – und das Fenster, aus dem er sprang, gesichert gewesen wäre.

Behörden wollen intensiver zusammenarbeiten

Das Zimmer, aus dem der 40-Jährige sprang, diene, so das Amtsgericht, eigentlich als Aufenthaltsort für Rechtsanwälte in Sitzungspausen. Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten sei dieser Raum nicht vorgesehen. Darauf wies die Präsidentin des Landgerichts kurz nach der Flucht nochmals hin. Bauliche Maßnahmen – wie etwa ein Gitter – seien derzeit nicht geplant.

Die Flucht des Mörders sei, so das Gericht, durch die mangelnden Kenntnisse „hinsichtlich der baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten der Vorführbeamten“ begünstigt worden. Die Behörden ziehen daraus nun den Schluss: Die Zusammenarbeit zwischen ortsfremden Polizeikräften und örtlichem Sicherheitspersonal soll intensiviert werden.

Fesseln im Fokus

Das Gericht nimmt den Vorfall zum Anlass, die „bisher standardisierten Ablaufprozesse einer intensiven Überprüfung“ zu unterziehen. Dabei stehe künftig der Einzelfall im Fokus. Zudem seien die Einsatzkräfte bereits sensibilisiert worden. „Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei der noch konsequenteren und stringenteren Umsetzung der Vorgaben zur Fesselung gelegt.“

Der 40-jährige Straftäter wurde 2013 vom Landgericht Nürnberg-Fürth für den Mord an einer Kioskbesitzerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dafür saß er in Straubing im Gefängnis, wo er bei einer Zellenkontrolle einen Beamten verletze. Dafür musste er sich vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten – von wo er floh.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Stadt Regensburg.

Philip Hell

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