Verkehr
Neunte Fahrradstraße für Regensburg

Ein Teilstück der Karthause Straße dürfen zukünftig nur noch Radler befahren. Anlieger haben weiterhin Zufahrt.

18.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:47 Uhr
Radler haben auf der neuen Fahrradstraße in Regensburg Vorfahrt. −Foto: Daniel Bockwoldt/picture alliance / dpa

Die Karthauser Straße zwischen Ludwig-Thoma-Straße und Theodor-Storm-Straße ist im Radverkehr ein wichtiger Teil der Verbindung zwischen Königswiesen und den Hochschulen.

Dieses sehr enge Teilstück der Karthauser Straße wurde nun in Regensburgs neunte Fahrradstraße umgewandelt, weil hier der Radverkehr das Verkehrsaufkommen bestimmt. Der Abkürzungsverkehr zwischen Ludwig-Thoma-Straße und Theodor-Storm-Straße führte laut einer Pressemitteilung der Stadt Regensburg zudem immer wieder zu Konflikten, Behinderungen und Gefährdungen in dieser Wohnstraße. Längerfristig soll die Karthauser Straße Teil des Hauptradroutennetzes werden.

Bloße Durchfahrt für Autos verboten

Die Fahrradstraßenbeschilderung wurde durch den Zusatz „Anlieger frei“ ergänzt. Das hat zur Folge, dass Kfz diese Straße nur noch dann befahren dürfen, wenn sie dort ein Ziel haben – ob als Anwohner, Besucher, Handwerker, Lieferant usw. Das bloße Durchfahren ist nun nicht mehr gestattet. Um das Begegnen in der Straße zu erleichtern, wurden zwei Halteverbotszonen als Ausweichstellen eingerichtet.

Seit Juli 2019 wurden bereits folgende Straßen umgewidmet: Hemauerstraße, Holzländestraße, Blumenstraße, Bienenheimweg, Schwabelweiser Donauufer, Weichser Damm, Ostengasse und Prebrunnstraße / Am Prebrunntor. Weitere Fahrradstraßen werden derzeit geprüft.

Radler geben Tempo vor

In einer Fahrradstraße dürfen Radler nebeneinander fahren. Außerdem geben sie das Tempo für die Autofahrer vor. Fahrradstraßen können vor allem auf aufkommensstarken Fahrradrouten Lücken schließen, wenn die Routen über das Nebenstraßennetz verlaufen und keine Radwege gebaut werden können. Die Erfahrungen zeigen, dass sich der Radverkehr auf Fahrradstraßen bündeln lässt und auch das verbotene Fahren auf dem Gehweg spürbar zurückgeht.