Verkehr
Ohne grüne Plakette droht gelbe Karte

In der Regensburger Umweltzone wird jetzt zur Kasse gebeten. In den ersten zehn Tagen registrierte die Stadt 843 Verstöße.

16.03.2018 | Stand 16.09.2023, 6:14 Uhr
Wolfgang Ziegler

Wer in der Umweltzone ohne grüne Feinstaubplakette erwischt wird, bezahlt jetzt ein Bußgeld von 80 Euro. Foto: Ziegler

Seit dem 5. März ist auf den Straßen der Regensburger Altstadt der Spaß vorbei: Ohne grüne Plakette droht dort jetzt die gelbe Karte.Nachdem der Start der Umweltzone am 12. Januar dieses Jahres zunächst von einer „Schonzeit“ begleitet worden war, werden nun unerbittlich Bußgelder verhängt.Und die sind kein Pappenstiel: 80 Euro bezahlt, wer ohne grüne Feinstaubplakette in die Umweltzone einfährt, wer sie zwar besitzt, aber nicht an seinem Fahrzeug angebracht hat, oder wer – nach einem Halter- und Nummernschildwechsel – das falsche Kennzeichen auf dem grünen Sticker hat.

Und das sind nicht wenige Autofahrer: Vom 5. bis zum 15. März wurden nach Auskunft der Pressestelle der Stadt Regensburg vom Verkehrsüberwachungsdienst sage und schreibe 843 Verstöße gegen das Einfahrtsverbot ohne Feinstaubplakette registriert – und Geldbußen verhängt. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum sprachen die städtischen Verkehrsüberwacher im Altstadtbereich 2080 Verwarnungen wegen Falschparkens aus.

Fallzahl ist bereits rückläufig

Dabei werden die Blaujacken der Stadt nicht speziell auf die Plakettensünder angesetzt. Wie die städtische Pressestelle auf Anfrage unseres Medienhauses mitteilte, werde zum einen im Rahmen der üblichen Streifengänge ein Auge auf die Feinstaubplakette geworfen und zum anderen bei den obligatorischen Anhaltemaßnahmen in Wohnverkehrsstraßen und Fußgängerzonen. Besondere Kontrollpunkte seien nicht eingerichtet worden.

Dennoch scheint die Verschärfung im Umgang mit Plakettensündern bereits Wirkung zu zeigen, hat sich die Verhängung von Bußgeldern offenbar herumgesprochen: Denn inzwischen ist die Anzahl der Verstöße stark sinkend. Waren es am Montag, 5. März, noch 137 Fälle, so wurden am Donnerstag, 15. März, nur noch 41 Zuwiderhandlungen registriert.

Von den relativ hohen Zahlen zeigte sich auch der Verkehrsexperte der Polizeiinspektion Süd am Minoritenweg, Hauptkommissar Hermann Hirsch, im Gespräch mit der Mittelbayerischen überrascht. Er selbst hat auf diesem Gebiet „noch keine großen Erfahrungen gemacht“ und könne nicht mit aktuellen Zahlen aufwarten, weil Kontrollen von Autofahrern in der Regensburger Altstadt keinen polizeilichen Schwerpunkt darstellten. Die Beamten machten dies nach seinen Worten eher en passant. „Wir haben derzeit andere Prioritäten“, sagte er im Interview. Außerdem sei die Umweltzone in erster Linie das Revier des städtischen Verkehrsüberwachungsdienstes.

Grenzwert viermal überschritten

Hirsch verwunderte die Zahl von Verstößen umso mehr, als „ein gewaltiges Bußgeld“ drohe. Dies halte er allerdings für durchaus gerechtfertigt, da es letztendlich um die Luftreinhaltung und damit um die Gesundheit aller gehe, wie er uns sagte.

Um die Luft bzw. die Belastung der Luft durch Feinstaub geht es auch der „Aktionsplattform Verkehrswende im Raum Regensburg“, die am heutigen Samstag um 12 Uhr auf dem Dachauplatz mit einer Aktion „auf das vielfältige Versagen der Automobilindustrie, der Politik und der Regensburger Kommunalpolitik hinweisen“ will. Nach ihrer Auskunft sei es an den Tagen vom 4. bis zum 9. März gerade am Dachauplatz zu mehreren Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubbelastung gekommen. Am 5. März soll der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Stundenmittel sogar mehrmals um fast 100 Prozent überschritten worden sein.

Dies wird von der Stadt auf Nachfrage unserer Zeitung auch nicht bestritten. Allerdings machte die Pressestelle dafür die Inversionswetterlage an diesen Tagen verantwortlich. Außerdem wies sie darauf hin, dass der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter laut Gesetz an 35 Tagen im Jahr in bestimmten Situationen wie eben Inversionswetterlagen überschritten werden dürfe. Dies sei in diesem Jahr bislang viermal der Fall gewesen: am Neujahrstag sowie an den Tagen vom 3. bis 5. März. Vom 6. bis 9. März seien in Regensburg keine Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt worden, hieß es.

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