„Wir bleiben bei der Maskenpflicht, ganz klar“, sagen Conny und Anton Sperger vom Spitalgarten auch nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mittwoch. Dieser stellt fest, Bedienungen müssten im Freien nicht automatisch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Stattdessen kommt es auf das individuelle Hygienekonzept des Wirts und Einzelentscheidungen der Behörden vor Ort an. Die Stadt Regensburg überlässt die Vorgehensweise den Gastronomen.
Gäste loben Corona-Konzept
Die Gäste fühlen sich trotz Pandemie und Deltavariante wohl im Spitalgarten an der Donau. Das spiegeln die...