Rechtsanwältin Stephanie Bauer brachte es in ihrem Plädoyer auf den Punkt: „Der Paragraph 63 des Strafgesetzbuches ist ein Open-End-Ticket in die Psychiatrie.“ Genau dazu, zur langfristigen Unterbringung im Bezirkskrankenhaus, verurteilte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Regensburg am Dienstag den Mandanten der Strafverteidigerin, einen 62-jährigen Obdachlosen. Der Richter bezeichnete ihn als „sehr kranken Menschen“.
Der Mann hatte am 9. Oktober vergangenen Jahres versucht, die Shell-Tankstelle an der Ecke Herman-Geib-/Landshuter Straße in die Luft zu jagen. Dabei waren zwar keine...