Samstagnacht löste ein Unbekannter 15 Wahlplakate aus deren Aufhängung und verteilt sie in der Walhalla-Allee in Regensburg. Am Donnerstag wurden in Sinzing Wahlplakate mit Regenbogenflaggen verhängt. Immer wieder machen sich Unbekannte an Wahlplakaten zu schaffen. Aber was ist erlaubt und was nicht? Und wie groß ist der Schaden, der den Parteien dadurch entsteht?
Laut Paragraph 303 des Strafgesetzbuchs kann man für Sachbeschädigung bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen oder muss eine hohe Geldstrafe zahlen. „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache...