Aufgrund mehrerer eingegangener Hinweise wurde vergangene Woche eine umfangreiche Kontrollaktion zur Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes und der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchgeführt.
Dabei rückte laut einer Pressemitteilung der Stadt ein Hotel in den Fokus von Ordnungsamt und Polizei, in dem sowohl illegale Prostitution als auch eine illegale Beherbergung von Hotelgästen festgestellt werden musste.
Bußgeld beträgt mindestens 250 Euro
Beherbergungsbetriebe dürfen aktuell nur Gäste für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke aufnehmen, während Prostitution derzeit untersagt ist. Alle Prostituierten, die zudem nicht angemeldet waren, und weiteren Gäste werden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und müssen allein deshalb mit einer Regelgeldbuße von mindestens je zweihundertfünfzig Euro rechnen.
Gegen den Betreiber des Hotels werden mehrere Verfahren eingeleitet. Alleine für die nicht zulässige Aufnahme von Hotelgästen und das Nicht-Führen einer Kontaktnachverfolgungsliste beträgt die Regelgeldbuße mindestens sechstausend Euro. Das Ordnungsamt wird auch weiterhin mit einem wachsamen Auge die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden, damit die bisher erzielten Erfolge bei den Infektionszahlen nicht leichtfertig verspielt werden.