Justiz
Regensburg erlaubt Radl-Demo doch

Nach der Klage von Fridays for Future kommt es zum Vergleich. Die Aktivisten dürfen im Lappersdorfer Kreisel protestieren.

16.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:30 Uhr
Das Bündnis „Fridays For Future Regensburg“ Neupfarrplatz darf jetzt auch im Lappersdorfer Kreisel demonstrieren. −Foto: Lemberger

Die Klimaaktivisten von Fridays for Future dürfen am 19. September nun doch radelnd im Lappersdorfer Kreisel demonstrieren. Das ist Bestandteil eines Vergleichs zwischen der Initiative und der Stadt Regensburg, die den Protest zuvor verboten hatte. Fridays for Future hatte dagegen geklagt beziehungsweise das Gericht um Eilrechtsschutz gebeten.

Das Verwaltungsgericht Regensburg teilte nun mit, dass sich die Beteiligten bei einem Ortstermin am Donnerstag auf folgende Lösung geeinigt hätten: „Das Befahren des Lappersdorfer Kreisels und die dortige Kundgebung werden unter der Auflage gestattet, dass die äußere Fahrspur durchgängig als Rettungsweg freigehalten wird und auf der inneren Fahrspur maximal zwei Fahrräder nebeneinander in Fahrtrichtung aufgestellt werden und zwischen den Teilnehmern in jede Richtung ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.“

Parteien einigen sich auf Auflagen

Spätestens, sobald der Platz am Kreisel ausgeschöpft sei, seien nachrückende Fahrräder am Pendlerparkplatz aufzustellen. Die Dauer der Kundgebung am Lappersdorfer Kreisel wird auf 45 Minuten beschränkt. Das Betreten der Aufschüttungen im Inneren des Kreisels ist nicht erlaubt.

Die beiden Parteien folgten damit einem Vorschlag des Gerichts. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, Rechtsmittel sind nicht möglich.

Mit ihrer Radldemo wollen die Klimaaktivisten ihrer Forderung nach einer Stadtbahn-Überführung über den Regen und einem Ende der Planungen für den Ausbau des Lappersdorfer Kreisels Ausdruck verleihen. Im Kreisel ist eine Kunstaktion „Teufelskreis der Verkehrswende“ geplant.

Das Regensburger Ordnungsamt hatte den Protest im Kreisel zunächst verboten. Er würde die öffentliche Sicherheit gefährden, lautete die Begründung: Die Sperrung des Verkehrsknotenpunkts, der auch an die A93 anschließt, habe weitreichende Auswirkungen für den Stadt- und Fernverkehr und vor allem die Rettungsdienste. Auch die erhöhte Unfallgefahr bei Sperrungen von Bundessstraßen, hier die B15 und die B16, sei erheblich.