Corona-Regeln
Regensburg verlängert Maskenpflicht

Bei Versammlungen unter freiem Himmel in Regensburg müssen die Teilnehmer weiterhin FFP2-Masken tragen.

28.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:07 Uhr
Bei Versammlungen unter freiem Himmel in Regensburg gilt auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. −Foto: Marijan Murat/dpa

Teilnehmer von Demonstrationen in Regensburg müssen weiterhin FFP2-Maske tragen. Die Stadt Regensburg hat die Allgemeinverfügung zur FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel verlängert. Ursprünglich galt die Allgemeinverfügung von 3. bis 28. Februar. Nun wurde sie bis einschließlich 19. März verlängert. Die Stadt begründet diese Entscheidung mit dem derzeit unklaren Lagebild in der Omikron-Welle. Zwar führe Omikron seltener zu schweren Krankheitsverläufen, die genauen Auswirkungen auf die Intensivbettenbelegung blieben aber nach wie vor abzuwarten.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt bei allen stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen unter freiem Himmel für alle Versammlungsteilnehmer, Leitenden sowie Ordnerinnen und Ordner. Dies gilt auch bei nicht angezeigten Versammlungen im Sinne des Art. 2 BayVersG.