Starker Anstieg
Rewag erhöht die Preise für Strom und Erdgas zum 1. Januar

18.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:53 Uhr
Die Rewag erhöht zum 1. Januar die Preise für Strom und Erdgas. −Foto: dpa

Die Rewag wird zum 1. Januar 2023 die Preise für Strom und Erdgas erhöhen. Dies gab Vorstand Bernhard Büllmann am Freitag bekannt.Beim Gas wird es einen Anstieg von 63 Prozent geben. „Das ist eine gewaltige Dimension“, sagte Büllmann.



Beim Gas wird der Preis in der Grundversorgung von derzeit 8,51 ct/kwH um 5,71 auf 14,22 steigen. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh pro Jahr bedeutet das der Rewag zufolge Mehrkosten für das kommende Jahr von 1028,48 Euro. Beim Strom wird der Preis in der Grundversorgung von derzeit 25,51 ct/kwH um 11,06 Cent auf 36,57 steigen. Für einen Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresstromverbrauch bedeute das Mehrkosten von 395,26 Euro im Jahr – ein Anstieg um 39 Prozent.

„Dramatisch gestiegene Beschaffungskosten“

Hauptgrund für die Erhöhung sind Büllmann zufolge „dramatisch gestiegene Beschaffungskosten“ für Gas und Strom: „Seit Mitte 2021 gibt es eine regelrechte Preisspirale, auf die wir nun nach einer ersten Anpassung zum 1. Oktober erneut reagieren müssen.“

Büllmann und Michael Matzke, Rewag-Bereichsleiter für Kundenbeziehungen und Marketing, äußerten sich auch zur Abwicklung der staatlichen Soforthilfe für Erdgas-Kunden. Dabei sollen die Dezember-Abschläge übernommen werden. Konkret bedeutet dies Matzke zufolge, dass alle Erdgas-Kunden ihren Dezember-Abschlag in 2022 nicht zahlen müssen oder erstattet bekommen. „Sollte der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Dezember-Abschlag nicht ein. Sollte der Kunde monatlich den Abschlag an uns überweisen, kann er dies im Dezember aussetzen“, sagte Matzke. Bei Daueraufträgen wiederum, sofern diese von den Kunden nicht für den Monat Dezember einmalig ausgesetzt werden, wird die Dezember-Überweisung nicht sofort zurückerstattet: „Sondern der Abschlag im Rahmen der Jahresabrechnung gutgeschrieben.“ Auch Mieter müssten mit einer zeitlichen Verzögerung rechnen, da sie die die Erstattung erst mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr erhalten: „Unsere Kunden können aber sicher sein, dass jeder, der einen per Gesetz definierten Anspruch darauf hat, die staatliche Soforthilfe erhält.“

Büllmann sagte zudem, dass die Rewag die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent auch weiterhin an die Kunden weitergeben werde. Ebenso werde die von der Bundesregierung angekündigte „Preisbremse“, die aktuell aber gesetzlich noch nicht verbindlich geregelt ist, „schnellstmöglich und in vollem Umfang bei den Kunden ankommen“.

„Wollen dialogbereit sein“

Die Vertreter der Rewag sagten, dass die Preispolitik des Regensburger Unternehmens im Vergleich zu anderen Versorgern „als durchaus moderat zu bewerten ist“. Gegenüber den Kunden wolle die Rewag „dialogbereit“ sein und biete hier verschiedene Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme an. Diese seien auf der Internetseite unter www.rewag.de aufgeführt. Hier gebe es auch ausführliche Antworten zu den wichtigsten Fragen bei den neuen Preisen. Die Kunden sollen zu den Preisanpassungen außerdem persönlich angeschrieben werden.