Nach Verbot 2021
Silvester-Feuerwerk 2022: Wo Böllern heuer erlaubt ist - und wo nicht

29.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:19 Uhr
Feuerwerksraketen explodieren in der Silvesternacht am 01.01.2018 über der Frauenkirchen und der Innenstadt von München (Bayern). −Foto: Matthias Balk/dpa

Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird Silvester in diesem Jahr wieder lauter und bunter. Am 29. Dezember startet der Einzelhandel mit dem Verkauf. Trotzdem sind am 31. Dezember bestimmte Bereiche für Feuerwerk tabu, wie eine Umfrage der Mediengruppe Bayern ergab.



Lesen Sie dazu auch:Böllern mit Bedacht: Das sollten Sie beim Silvester-Feuerwerk beachten

Stimmen Sie ab:



Zum Jahreswechsel 2021/22 war wegen der Corona-Pandemie der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland verboten, zusätzlich richtete der Berliner Senat 54 Verbotszonen auf großen Plätzen, Straßen und in Parks ein, in denen Feuerwerk und auch der Aufenthalt untersagt waren. So ein Verbot sei aber nur möglich bei der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erklärte der Senat.

Die gibt es nun nicht mehr.

Städte entscheiden heuer selbst

Ein Verkaufsverbot und ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr sind nicht absehbar. 2020 und 2021 waren sie zum Jahreswechsel verhängt worden, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen - unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden. Die Entscheidung über ein Böllerverbot zu Silvester liegt nun nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen.

InMünchensoll am 31. Dezember innerhalb des Mittleren Rings wieder das Böllern verboten sein, inNürnbergbleiben die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg nach Angaben der Stadt „zur Sicherheit der dort befindlichen Menschenmengen und von gesetzlich geschützten Gebäuden“ ebenfalls bestehen.

OBERBAYERN

Zum Jahreswechsel organisiert die KreisstadtAltöttingein professionelles Feuerwerk auf dem Kapellplatz. Das Abschießen von privaten Feuerwerkskörpern ist dort und auf den angrenzenden Bereichen verboten.

Bayerns Schlösserverwaltung untersagt ganz allgemein „jedes Abbrennen“, insbesondere auf Schlossplätzen und in Burginnenhöfen. InBurghausenwird etwa die Zufahrt zur Burg gesperrt. Das Verbot gilt zudem in der Altstadt zwischen Neuer Grenze/Tittmoninger Straße und dem Curaplatz, im Bereich der Neustadt zwischen Glöcklhofer-Kreuzung, Leibnizstraße, Max-Planck-Straße und dem Salzachhang sowie im Umfeld der Kreisklinik Burghausen zwischen Burgfrieden, Krankhausstraße, Am Emetsberger Hof und Salzachhang.

Ähnliches gilt auch in derTittmonigerAltstadt und im Bereich der historischen Burg. Dort bestehe laut Stadt etwa die Gefahr, dass sich Brandherde in nicht bewohnten Gebäudeteilen unbemerkt ausbreiten können. Eine Ausnahme gibt es für den Stadtplatz: Das zünden von Feuerwerks-„Batterien“ sei dort erlaubt, wenn zu den Gebäuden ein Mindestabstand von zehn Metern eingehalten wird.

InTrostbergundTraunsteingibt es dagegen kein grundsätzliches Verbot. Die Stadt Traunstein weißt lediglich darauf hin, dass etwa am Bahnhof, am Maxplatz und am Stadtplatz auf Raketen und Böller verzichtet werden sollte.

Trockenheit und fehlender Schnee begünstigen aktuell die Waldbrandgefahr imBerchtesgadener Land. Davon betroffen sei laut Landratsamt besonders das SkigebietRoßfeld. Deshalb gibt es auch dort an Silvester und Neujahr ein Böllerverbot. In der Silvesternacht von 2006/2007 und 2013/2014 hatten Feuerwerkskörper Brände entfacht und großen Schaden angerichtet. Die Aussicht am Roßfeld ist besonders beliebt, um von dort aus das Silvesterfeuerwerk über Salzburg und dem Salzachtal zu bewundern.

InIngolstadtgilt seit Ende 2019 bei jedem Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt. Auch heuer sind an Silvester und Neujahr im Stadtzentrum Mitnehmen, Abbrennen und Abschießen von Böllern und Raketen untersagt. In den übrigen Stadtteilen ist eine solche Verfügung rechtlich nicht durchsetzbar - dort darf also theoretisch geböllert werden. Generell empfiehlt die Stadt aber, auf das Feuerwerk zu verzichten und das Geld stattdessen an soziale Organisationen zu spenden.

InEichstättgilt seit vielen Jahren: Keine Böller in der Innenstadt. Nachdem Silvesterfeiern am Marktplatz mit teils schweren Verletzungen endeten, erließ der Stadtrat eine entsprechende Verordnung, die 2020 für die Dauer von fünf Jahren beschlossen wurde. In der Verordnung heißt es: „Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz ist es an ‘Silvester 2020 bis einschließlich 2025‘ jeweils im Zeitraum vom 31. Dezember, 21 Uhr bis 1. Januar, 7 Uhr verboten, Feuerwerkskörper aller Art abzuschießen oder

abzubrennen.“

OBERPFALZ

InRegensburgsoll es in der Silvesternacht ein Böllerverbot für die Altstadt geben. Eine Sprecherin der Stadt erklärte, man wolle dadurch Denkmäler wie den Dom und sensible Einrichtungen wie Altenheime schützen sowie der „Gefahr der Sprengstoffe bei Menschenansammlungen in der engen Altstadt“ entgegenwirken.

NIEDERBAYERN

Generell ist Feuerwerk seit einigen Jahrenin großen Teilen der Passauer Altstadtwegen der historischen, brandgefährdeten Häuser verboten. Ausgenommen sind davon nur einzelne Bereiche, wie an der Donaulände. In den anderen Stadtteilen sind Böller weiterhin erlaubt, ein Vorschlag das Verbot auszuweiten scheiterte heuer im Stadtrat. Dennoch appelliert der Stadtrat an die Bevölkerung, sich allgemein mit Feuerwerk zurückzuhalten. Verboten ist es auch, die Innbrücke in der Silvesternacht von 23 bis 1 Uhr zu betreten. „Dadurch sollen Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz vermieden werden“, heißt es weiter aus dem Rathaus. Schilder weisen auf die Verbote hin.

Ein ähnliches Verbot gibt es auch für dieStraubingerInnenstadt. „Die Feuerwehr zeigte sich bereits seit vielen Jahren besorgt über das zunehmende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Innenstadt“, so Johannes Burgmayer von der Stadt Straubing. Im Jahr 2016 - nach dem Brand des historischen Rathauses am 25. November - hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.

Die Bayerische Schlösserverwaltung untersagt beispielsweise ganz allgemein „jedes Abbrennen“, insbesondere auf Schlossplätzen und in Burginnenhöfen. Das betrifft etwa auch die Burg Trausnitz inLandshut. Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich - die Schlösserverwaltung erinnert an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden, etwa 1961 auf der Burg Trausnitz.

Verzicht im Nationalpark Bayerischer Wald

Falkenstein, Rachel und Lusen sind für viele Nationalparkbesucher beliebte Orte, um den Jahreswechsel zu feiern. Dabei wird häufig nicht an die Tierwelt gedacht. Damit auch für sie der Jahreswechsel entspannt und stressfrei wird, bittet die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald eindringlich darum, an Silvester auf Raketen und Böller im Nationalpark zu verzichten sowie mitgebrachte Flaschen, Becher und weiteren Müll wieder mit nach Hause nehmen.

Generelles Verbot vor Kirchen und Heimen

Unabhängig davon gilt in ganz Deutschland: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

Manchen geht das nicht weit genug.

Tierschützer und Polizei für Verbot

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für ein Ende des privaten Silvesterfeuerwerks ein und argumentiert unter anderem mit der hohen Feinstaubbelastung durch Silvesterknaller und -raketen, dem Müllaufkommen und der Belastung für Tiere. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für ein generelles Verbot des privaten Abbrennens von Silvesterfeuerwerk aus. Schon allein aufgrund der enormen und völlig unnötigen Schadstoffproduktion sowie der Müllberge auf den Straßen am Neujahrsmorgen sei dies eine für viele vielleicht schmerzhafte, aber sinnvolle Maßnahme, teilte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit. Dies gelte erst recht mit Blick auf das hohe Unfallrisiko - vor allem unter Alkoholeinfluss -, Böller- und Raketen-Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter, Sachbeschädigungen und die Belastungen vieler Menschen und Tiere durch Feuerwerk.

Kopelke forderte die Innenministerkonferenz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, sich diesem Thema zeitnah zu widmen. Es sei sicherlich möglich, mit einer Novelle des Sprengstoffgesetzes die Voraussetzungen für ein umfassendes Verbot des Abbrennens privaten Feuerwerks zu schaffen. Womöglich müsse jedoch auch dort erst ein Umdenken einsetzen.

Pyrotechnik argumentieren dagegen

Der Bundesverband Pyrotechnik, ein Zusammenschluss von Profi- und Hobby-Feuerwerkern, argumentiert dagegen, ein Verbot von Kleinfeuerwerk vor der eigenen Haustür oder im Garten entlaste kaum die Krankenhäuser. Der größte Teil der Verletzungen in den Notaufnahmen sei auf Alkoholkonsum und entsprechende Konflikte zurückzuführen. Die Feuerwerk-Industrie rechnet in diesem Jahr mit einem ähnlichen Silvesterumsatz wie vor der Corona-Pandemie. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) geht von Erlösen von rund 120 Millionen Euro aus. 2019 wurden laut VPI rund 130 Millionen Euro Umsatz erzielt.

1500 Tonnen Feinstaub an Silvester

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspricht demnach etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr.

− dpa/tka/str