Oft ging es im Sitzungssaal des Landgerichts 104 hitzig zu, als der frühere Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wegen Vorteilsannahme beziehungsweise Bestechlichkeit vor Gericht stand. Jetzt steht im Fall Wolbergs ein weiterer Prozess an, diesmal vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die letzte Instanz in Strafverfahren prüft zunächst das erste Urteil von Juli 2019. Und dieser Prozess wird ganz anders laufen als die Regensburger Verhandlungen.
Zum Beispiel lädt der BGH keine Zeugen. Udo Steiner, ehemaliger Verfassungsrichter und emeritierter Regensburger Juraprofessor, erläutert: „Der...