Pandemie
So weist man Impfung und Genesung nach

Ab sofort dürfen Geimpfte und Genesene wieder ohne Test in der Regensburger Altstadt einkaufen. Wir erklären, was jetzt gilt.

08.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:13 Uhr
Geimpfte genießen seit Donnerstag größere Freiheiten. −Foto: Angelika Warmuth/dpa

Bayern ist mal wieder vorgeprescht: Zwei Tage früher als im Rest Deutschlands genießen seit Donnerstag Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten. Doch ab wann gilt man als geimpft oder genesen und wie weist man das nach?

Das gilt für Geimpfte und Genesene

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in den sogenannten Corona-Hotspots gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie dürfen ab sofort auch wieder nachts aus dem Haus und dies auch ohne konkreten Grund, wie die Bayerische Staatsregierung nun festlegte. Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte sowie Genesene künftig nicht mehr mit. Somit sind für sie auch unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz wieder Treffen mit mehr Menschen möglich.

Erleichterungen sieht die geänderte Verordnung auch bei der Quarantäne nach dem Kontakt mit einem Infizierten vor. Diese fällt für Geimpfte und Genesene ebenfalls weg.

So weist man die Genesung nach

Doch wie weist man nach, dass man in Genuss dieser Berechtigungen kommen darf? „Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung herangezogen werden“, teilt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage der Mittelbayerischen mit. Der PCR-Test müsse mindestens 28 Tage her sein, darf aber höchstens sechs Monate alt sein, heißt es vom Gesundheitsministerium .

Liegt die Erkrankung aber mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene neben dem Nachweis eines positiven PCR-Tests mit Datum die Dokumentation einer Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen, so der Sprecher des Ministeriums. Eine einmalige Impfdosis reicht hier also um in den Genuss der Freiheiten zu kommen.

Das müssen Geimpfte beachten

„Der Nachweis einer vollständigen Impfung erfolgt regelhaft durch Vorlage des ausgefüllten Impfpasses. Alternativ kann der Nachweis einer vollständigen Impfung auch durch Vorlage der entsprechenden Impfersatzbescheinigung erfolgen“, teilt ein Ministeriumssprecher mit.

Mit Material der dpa