Regensburg Prozess
Täter vom Wehr muss ins Gefängnis

Die Urteilsbegründung war eindeutig: „Ein einfaches Nein muss reichen.“ Am Amtsgericht klickten die Handschellen.

18.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:13 Uhr
Heike Sigel

Im Sitzungssaal 103 fielen in den Plädoyers eindeutige Sätze: „Sie sind ein Sexualstraftäter erster Güte“, schleuderte Opferanwalt Jörg Sodan dem Angeklagten ins Gesicht. Staatsanwältin Christine Döring meinte: „Es war der erste sexuelle Kontakt der Geschädigten. Dieses Erlebnis wird sie noch lange begleiten.“ Der Angeklagte sah das anders. Er empfindet sich selbst als Opfer. Sein Verteidiger Robert Köhler beantragte Freispruch. Doch es sollte anders kommen.

Der Fall erregte Aufsehen, zumal er sich am helllichten Tag an der Donau ereignete. Ein 1992 geborener Iraner soll am 10. Juni gegen...

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