Der Prozess um den Tod des Regensburger Weihnachtsbabys nahm am Freitag ein Ende, das bei Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Montag kaum absehbar war: Angeklagt wegen Mordes, wurde die 25-jährige Kindsmutter letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und mit drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. So milde dieses Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts erscheinen mag, so vernichtend war die Urteilsbegründung von Vorsitzendem Richter Dr. Michael Hammer.
Der Kammervorsitzende begann mit einem „Show-Opener“. So wird im Radio der erste Beitrag oder das erste Musikstück...