Klima Umweltzone gilt nicht für Dieselschiffe
Donauanwohner sind empört: In der Altstadt sind Dieselstinker verboten, doch die Flusskreuzer stoßen weiter Abgase aus.

Regensburg.Seit mehr als zwei Wochen gilt in der Altstadt die Umweltzone: Wer keine grüne Plakette hat, darf nicht mehr hineinfahren. Im Norden endet der Bereich mit dem Marc-Aurel-Ufer – damit sind die Flusskreuzfahrtschiffe fein raus. Sie legen unmittelbar neben der Umweltzone an. Bei entsprechender Witterung pusten sie ihre Abgase aber in die Altstadt. Das stößt einigen Regensburgern sauer auf.
„An der Donau brauchst du eine Sauerstoffmaske“, sagt Klaus Kreichauf. „Aber der Diesel-Autofahrer ist der Böse.“ Auch ein Anwohner hat sich an unsere Zeitung gewandt: Er wohne in der Schattenhofergasse und dürfe jetzt nicht mehr mit dem Auto zu seiner eigenen Wohnung fahren. „Ich bin gespannt, ob die Schiffe weiter Gestank und Lärm verbreiten dürfen, weil wir ja angeblich alle so viel davon profitieren.“
Extrem hohe Abgasbelastung

Bei Flusskreuzfahrtschiffen werde keine Abgastechnik verwendet, sagt Daniel Rieger, Referent für Verkehrspolitik beim Naturschutzbund Deutschland (NABU). Das sei ein generelles Problem. „Von den Schiffen geht eine extrem hohe Abgasbelastung aus, das könnte man aber genauso in den Griff kriegen, wie bei Bussen und Lkw.“ Da die Schiffe sehr alt werden, sei Nachrüsten mit einem Feinstaubpartikelfilter oder einem Stickoxidkatalysator die einfachste Lösung, die relevanten Schadstoffe zu reduzieren. Man könne so ein Schiff auch komplett umbauen. „Das macht aber keiner, weil sie nicht müssen“, sagt Rieger.
Hier gilt die Umweltzone:
Zur Flusskreuzfahrt gibt es wenig offizielle Daten. „Das wurde jahrzehntelang nicht angeguckt“, sagt der NABU-Referent. „Man kann aber eindeutig nachweisen, dass Anwohner deutlich betroffen sind.“ Der Ausstoß sei von Wind und Wetter abhängig. Auch an Deck sei die Konzentration von Abgasen hoch, lediglich im Inneren genießen die Passagiere saubere Luft: durch die Klimaanlagen.
„Von den Schiffen geht eine extrem hohe Abgasbelastung aus.“
Eine große Abgasbelastung entstehe durch den Stromverbrauch, der nach dem Anliegen entsteht. Genau das soll in Regensburg nicht der Fall sein. Damit das Zusammenleben mit den Anwohnern funktioniert, gelten für die Schiffskapitäne klare Regeln: „Während der Liegezeit ist es verboten, abgaserzeugende Motoren zu betreiben“, heißt es in den „Benutzungsbedingungen für die öffentliche Personenschifffahrtslände der Stadt Regensburg“. Auch das Betreiben anderer Aggregate, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, ist verboten. Lediglich in einem Zeitraum von 20 Minuten nach dem An- und vor dem Ablegen sind aktivierte Antriebe gestattet.
Fakten zur Umweltzone sehen Sie im Video:
Trotzdem erreichen unsere Zeitung immer wieder Zuschriften, dass die Schiffe ihre Motoren teils die ganze Nacht laufenlassen würden. Die Stadtwerke überprüfen, ob die Schiffe ans Stromnetz angeschlossen werden, sagt Martin Gottschalk, Pressesprecher der Stadtwerke Regensburg. „Dass ein Schiff, das einmal am Stromnetz war, sich in der Nacht plötzlich vom Stromnetz trennt, ist quasi ausgeschlossen“, sagt Gottschalk. „Warum sollte es dies auch tun? Aber grundsätzlich wäre dann die Möglichkeit gegeben, dies über die dann nicht erfolgende Stromabnahme zu sehen und zu sanktionieren.“ Die Stadtwerke stehen im ständigen Austausch mit den Anwohnern, sagt Gottschalk. Zuletzt habe es keine Beschwerden gegeben. Sollte sich ein Kapitän trotzdem nicht an die Regeln halten, sind Vertragsstrafen vorgesehen – bis hin zum Ausschluss eines Schiffes von der Nutzung der Lände.
Die Ausnahmen
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Für Bewohner-
und Lieferfahrzeuge können in begründeten Einzelfällen aus wirtschaftlichen, sozialen und technischen Gründen Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden.
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Zunächst gilt
aber der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“. Kann ein Fahrzeug nicht mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden, ist eine Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet bis zur maximalen Dauer von einem Jahr möglich.
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Einzelausnahmen
sind auch unabhängig vom Wohnort/Firmensitz möglich – für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern etwa.
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Eine Verlängerung
ist nur möglich, wenn eine Nachrüstung technisch nicht erfolgen kann oder zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte im Einzelfall.
Ganz anders sieht es bei Hochwasser aus: Ab Meldestufe 1 (Eiserne Brücke) kann es sein, dass die Stromversorgung ausgeschaltet wird. Dann müssen die Schiffe ihren Motor laufenlassen. „In diesem Jahr wurde die Versorgung wegen der Hochwassersituation Anfang Januar abgestellt“, teilt Gottschalk mit.
Entscheidung auf Bundesebene

Dass die Donau in die Umweltzone eingegliedert wird, ist derzeit ausgeschlossen – die Stadt hat das nicht in der Hand. Bei der Donau handelt es sich um eine Binnenwasserstraße des Bundes. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin will nun gegen schmutzige Dieselmotoren der Flusskreuzer vorgehen. Die Fraktionen fordern, Rußfilter für alle Binnenschiffe inklusive Fahrgastschiffen verpflichtend zu machen und die Regelungen für Umweltzonen, die aktuell für Autos gelten, auf Schiffe auszuweiten. Der Senat soll dazu eine Bundesratsinitiative starten.
In der Region hat keine Kommune Anlass, dem Regensburger Vorbild zu folgen. Es gibt andere Möglichkeiten, für gute Luft zu sorgen. Erfahren Sie mehr.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Flusskreuzer in Regensburg gesunken: 1130 Kreuzfahrtschiffe sind vergangenes Jahr am Regensburger Donauufer angekommen, 2016 waren es 35 mehr. 2015 waren es nur 914, im Jahr zuvor gingen von 1044 Schiffen Passagiere in Regensburg von Board.
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