Wenn es um Angriffe auf Rettungskräfte geht, kennt die Regensburger Staatsanwaltschaft kein Pardon. Dies musste auch ein 53-jähriger Mann erfahren, der im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem zwei Sanitäter, die ihm helfen wollten, auf übelste Weise verletzt.
Die Freiheitsstrafe von neun Monaten für den Staplerfahrer war damals zur Bewährung ausgesetzt worden, was die Anklagebehörde so nicht akzeptieren wollte. Sie legte eine auf das Strafmaß beschränkte Berufung ein, die...