Unterbringung angeordnet
Wirrer Mann besetzt Wohnung – nun muss der 35-Jährige ins BKH

22.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:49 Uhr
Strafverteidiger Martin Ondrasik (li.) hat den Beschuldigten (re.) vor Gericht vertreten. −Foto: Baumgarten

Das Landgericht hat einen 35-Jährigen in die Psychiatrie eingewiesen. Der Mann hatte es sich Anfang Mai in einer fremden Wohnung gemütlich gemacht. Die Frau, die dort eigentlich wohnte, überraschte ihn am nächsten Morgen.

Seine Übernachtung in einer völlig fremden Wohnung hat einen 35-Jährigen erst vor Gericht und letztlich in die geschlossene Psychiatrie gebracht. Die fünfte Strafkammer am Landgerichts in Regensburg ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes an.Das hatte die Staatsanwaltschaft mit einem Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten angestrebt– der 35-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie. Nach Überzeugung eines Gutachters sind weitere erhebliche Straftaten von dem Mann zu erwarten.

Der psychisch Kranke hatte sich am 4. Mai offenbar mit Gewalt Zutritt zur Wohnung einer Frau verschafft – offenbar hatte er bereits den Plan, dort zu übernachten. Der 35-Jährige lebte damals schon länger auf der Straße. In der Wohnung stärkte er sein leibliches Wohl: Er trank zwei Cola, aß Dosenfisch und Schokolade. Zudem wollte er zwei Schlüssel samt einem teuren Anhänger behalten – ob er später noch einmal zurückkommen wollte, blieb vor Gericht offen.

Den „Absprung“ schaffte der Mann nicht rechtzeitig: Die Regensburgerin, die eigentlich in der Wohnung lebte, kam nämlich am Morgen des 5. Mai nach Hause. Da ihr Schlüssel nicht mehr passte, half ihr ein Bekannter, die Tür zu öffnen. So entdeckten sie den Fremden, der während ihrer kurzen Abwesenheit eingezogen war und es sich gutgehen hatte lassen. Der tatsächliche Schaden aber war überschaubar – den Wert der verzehrten Lebensmittel taxierte die Staatsanwaltschaft auf etwa 15 Euro. An der Wohnungstür entstand zudem ein Schaden von 100 Euro.

Für das Sicherungsverfahren hatte die fünfte Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Thomas Zenger zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Die Entscheidung über die Zukunft des 35-Jährigen verzögerte sich jedoch um einige Wochen. Wie sein Verteidiger Martin Ondrasik erklärte, nahm die tiefer gehende Beleuchtung der Krankheitsgeschichte des Mannes am Ende mehr Raum ein, als zunächst vorgesehen war.

Der Beschuldigte war nach seiner Festnahme einem Monat in U-Haft gesessen und dann ins Bezirkskrankenhaus eingeliefert worden – dort muss er aufgrund der Gemeingefährlichkeit wohl auch für eine länger Zeit bleiben. Beim Einbruch in die Wohnung war er im Sinne des Gesetzes schuldunfähig.