Urteil
Zwölfeinhalb Jahre Haft für den Paten

Der Deutsch-Albaner setzte mit seiner Bande Unmengen an Drogen um. Seine „rechte Hand“ muss für 9,5 Jahre hinter Gitter.

27.02.2019 | Stand 16.09.2023, 5:54 Uhr

Der Drogen-Pate Fiqret D. (M.) wurde von den Rechtsanwälten Dr. Christian Meisl (l.) und Christian Reiser verteidigt. Foto: Lex

Für das Gericht gab es keinerlei Zweifel: Der Deutsch-Albaner Fiqret D. (55) hatte in Regensburg eine kriminelle Vereinigung auf die Beine gestellt, deren einziges Ziel es war, die Oberpfalz mit Rauschgift aller Art zu versorgen. Rund 350 Kilogramm Marihuana, mehr als sieben Kilogramm Heroin und über sieben Kilogramm Kokain waren es allein in den ersten elf Monaten des Jahres 2017, die er vorwiegend aus Serbien und den Niederlanden einführte.

Den Rücken hielt ihm sein Vertrauter Gridi B. frei– 30 Jahre alt, angeblich Umwelt-Ingenieur und Sohn seines albanischen Cousins. Am Mittwoch bekamen sie die Quittung für ihr kriminelles Treiben: Fiqret D. muss für zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter, Gridi B. für neuneinhalb Jahre. Auf den Drogen-Paten wartet zudem noch eine weitere Freiheitsstrafe von elf Jahren, zu der erunlängst in Abwesenheit in Albanien verurteiltworden war – ebenfalls wegen Rauschgifthandels.

Pate trug das geringste Risiko

In seiner Urteilsbegründung machte Vorsitzender Richter Carl Pfeiffer klar, dass sich die beiden Angeklagten mit den Rauschgiftgeschäften eine dauernde Einnahmequelle erschließen wollten. Detailliert zählte er all die Marihuana-, Heroin- und Kokain-Lieferungen auf, die die Bande in Regensburg 2017 erreichten – alle im Kilobereich, die meisten sogar im zweistelligen. Fiqret D. sei der Chef gewesen, was auch aus seinem – späten – Geständnis am 22. Verhandlungstag hervorgehe, so Pfeiffer. Allerdings sei er auch derjenige gewesen, der das geringste Risiko getragen habe. Dies habe in der Hierarchie von oben nach unten zugenommen, bei der Ertragsverteilung sei es genau umgekehrt gewesen.

Besonders intensiv beschäftigte sich der Vorsitzende Richter mit der Rolle von Gridi B., der einer Erklärung am ersten Verhandlungstag zufolge nur Hilfsdienste für das Drogen-Kartell verrichtet haben und nie direkt in den Drogenhandel eingebunden sein wollte. Dabei habe er nach Ansicht des Gerichts innerhalb der Bande als Kassenwart sowie als Vertrauter und ständiger Stellvertreter von Fiqret D. fungiert, der offensichtlich auserkoren gewesen sei, eines Tages die Nachfolge des Drogen-Paten anzutreten.

Schon beinahe genüsslich zerpflückte Pfeiffer das Plädoyer von Rechtsanwalt Tim Fischer, einem der Verteidiger von Gridi B., dessen Verhandlungsstrategie insgesamt eher unglücklich war. Er zielte bis zuletzt auf eine Verurteilung seines Mandanten nur wegen Beihilfehandlungen ab und wich auch selbst dann nicht von seiner Linie ab, als die Indizien gegen diesen erdrückend wurden. Eben jene schilderte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Demnach sei dieGeheimschrift der Bandeund die Verschlüsselung der Buchführung „eine Gedankenleistung von Gridi B.“ gewesen. Überwachte Telefonate und SMS-Kommunikation zwischen D. und B. belegten, dass der 30-Jährige schon sehr früh in die Drogen-Geschäfte eingebunden gewesen sei. Über sein Bankkonto sei ein Teil der mutmaßlichen Zahlungen für Rauschgift-Lieferungen gelaufen, zählte Pfeiffer auf – und kam zu dem Schluss: „Seine Bedeutung innerhalb der Bande ist ständig gestiegen. Er hat immer mehr Verantwortung bekommen und immer mehr Aufgaben übernommen.“

Breitseite gegen die Verteidiger

Der Vorsitzende beließ es allerdings nicht bei Spitzen gegen die Anwälte von Gridi B. Außergewöhnlich genug für eine Urteilsbegründung, betonte Pfeiffer, dass „ihre Plädoyers das Gericht ratlos gemacht haben“. Zum einen hätten sie eingeräumt, dass ihr Mandant Bandenmitglied gewesen sei, zum anderen wollten sie seinen Tatbeitrag nur als Beihilfe gewertet wissen. „Beides geht nicht zusammen“, so Pfeiffer.

Die Nummer zwei des Kartells wurde deshalb in 19 Fällen des „bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Falls mehr muss Drogen-Pate Fiqret D. für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Allerdings steht im Raum, dass er danach weitere elf Jahre wegen eines Schuldspruchs in Albanien absitzen muss.

Da der 55-Jährige einen deutschen Pass besitzt, hat Albanien bei der Bundesrepublik die Vollstreckung des Urteils beantragt. Dies liegt momentan bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zur Entscheidung. Nachdem dieses Urteil nicht in Deutschland ergangen ist, kann keine Gesamtstrafe gebildet werden.

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