Justiz
Tote Mutter in der Benzstraße: Akte geschlossen

12.08.2022 | Stand 15.09.2023, 4:05 Uhr
In diesem Haus spielte sich die Tragödie ab. −Foto: Baumgarten

Fünf Tage vor Heiligabend hat im vergangenen Jahr ein Tötungsdelikt die Menschen in Regensburg schockiert. Die Ermittlungen in diesem Fall sind laut Staatsanwaltschaft formell beendet.

Die Details der Tat eines 38-Jährigen sind erschütternd. Er soll in der Nacht auf den 19. Dezember seine Lebensgefährtin (31) getötet haben. Auch das Baby der Hochschwangeren starb. Eine Anklage oder ein Urteil gibt es in diesem Fall nicht.

Denn der Mann nahm sich in derselben Nacht das Leben . Ermittelt wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft nur solange, bis die Hintergründe näher aufgeklärt waren. Ziel war es, Dritte als mögliche Täter ausschließen zu können. „Das ist hier faktisch der Fall“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Dann werde das Verfahren abgeschlossen. Auf Juristendeutsch nennt man das ein „dauerhaftes Verfahrenshindernis“. Daher könne letztlich niemand für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Spuren am Tatort und Ermittlungen im Umfeld des Paars ließen keinen Zweifel daran, dass die zweifache Mutter von ihrem Lebensgefährten erwürgt worden sein soll. Die Tatzeit grenzte die Kripo in Regensburg auf 23.40 bis 2 Uhr ein – danach muss der Mann die Wohnung verlassen haben. Er ließ zudem die knapp zwei und drei Jahre alten Kinder dort zurück. Sie blieben äußerlich unverletzt, harrten aber wohl stundenlang völlig allein mit der Leiche aus.

Erst rund 13 Stunden später wurde die Tat dann schließlich entdeckt. Selbst der Polizei öffneten die Kinder nicht. Erst als ein Bekannter in der Benzstraße nach dem Rechten schaute und läutete, machten die Kleinkinder schließlich die Wohnungstür auf. Sie wurde sofort zur Untersuchung in eine Klinik gebracht. Sie wurden in Obhut genommen und sind inzwischen in Pflegefamilien untergebracht.

Was zu der Eskalation führte, konnten die Mordermittler der Regensburger Kripo nicht mehr aufklären. Der 38-Jährige war weder vorbestraft noch zuvor polizeilich auffällig.

− ba