Spendenaffäre
Tretzels Verteidiger attackieren Schlegl

Die Anwälte von Bauträger Tretzel begründen ihre Strafanzeige gegen Schlegl und rütteln an der Glaubwürdigkeit des Zeugen.

19.10.2018 | Stand 16.09.2023, 5:58 Uhr

Dr. Florian Ufer (r.) und Jörg Meyer verteidigen den Bauträger Volker Tretzel. Foto: altrofoto.de

Es könnte eine entscheidende Wende im Regensburger Korruptionsprozess bringen: Die Anwälte von Bauträger Volker Tretzel rütteln massiv an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Christian Schlegl. Die am 15. Oktober 2018 erstattete Strafanzeige birgt Brisantes. Es geht um mangelnde Präzision in Schlegls Aussage. Präzision ist gerade in Wirtschaftsstrafprozessen aber entscheidend. Am Freitag teilten Dr. Florian Ufer, Tobias Pretsch, Jörg Meyer und Dr. Till Dunckel – wie bereits mit Beweisantrag in der öffentlichen Hauptverhandlung am Dienstag – mit, was Anlass und Inhalt der Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage ist, die sie am Montag gegen den Regensburger CSU-Politiker gestellt haben.

Demnach hat Schlegl,wie auch von der Mittelbayerischen berichtet, als Zeuge vor Gericht – wiederholt und auf mehrfache Nachfrage – ausgesagt, dass Thomas D. – der Gründer und damalige Geschäftsführer der Immobilien Zentrum (IZ) Regensburg Gesellschaft mbH – keine Spenden an die CSU geleistet habe. Wörtlich sagte Schlegl: „Es gab keine Spende für die CSU vom Herrn D.“ Und er blieb auch später dabei: „Es gab keine Spenden an die CSU“. Nur diese von Schlegl als Zeuge gemachte Aussage sei Gegenstand der Strafanzeige, betonen die Anwälte. Demgegenüber habe die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, dass von einem Bankkonto von Thomas D. im August 2013 an die CSU Regensburg 9900 Euro sowie im Januar 2014 an die CSU Obertraubling 2500 Euro überwiesen worden seien. Aus Sicht der Tretzel-Anwälte besteht daher der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage durch Schlegl. Dessen Versuch, die Inhalte seiner Aussage mit seiner Pressemitteilung nachträglich umzuinterpretieren, bekräftige diesen Verdacht zusätzlich.

In E-Mail bedankt

Die Anwälte betonen darüber hinaus, dass die weitaus umfangreicheren, sogenannten „mittelbaren“ finanziellen Wahlkampfhilfen, die Schlegl darüber hinaus von Thomas D. und/oder dem Immobilien Zentrum Regensburg erhalten haben soll, seien nicht Gegenstand der Strafanzeige; Hierzu habe Schlegl vor Gericht jede Aussage verweigert. Rechtsanwalt Ufer hatte am Dienstag in der Verhandlung auch auf eine E-Mail von Schlegl an D. verwiesen, in der sich Schlegl für die Bereitschaft, ihn in seinem Wahlkampf zu unterstützen, bedankt haben soll. Gegenüber unserer Zeitung hatte Schlegl stets betont, dass er beim Gründer des IZ zwar wegen einer Unterstützung angefragt habe, aber mit seinem Anliegen abgeblitzt sei.

Wiedersehen vor Gericht

Schlegls Anwalt war am Freitagmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg bestätigte, dass die Anzeige gegen Schlegl eingegangen ist. Zu den Ermittlungen gegen Schlegl wegen auffälliger Spenden machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dr. Markus Pfaller keine Angaben. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Er bitte um Verständnis, dass er sich daher nicht dazu äußern könne.

Schlegl ist noch ein weiteres Mal als Zeuge in dem Verfahren gegen den suspendierten OB Joachim Wolbergs, Bauträger Tretzel, den ehemaligen SPD-Rathausfraktionschef Norbert Hartl und den ehemaligen Tretzel-Mitarbeiter Franz W. geladen. Am 13. November soll Schlegl zum Komplex Spenden aussagen.

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