Der Mordversuch von Neutraubling war kein versuchtes Tötungsdelikt. Das zeichnete sich bereits seit Prozessbeginn immer deutlicher ab. Jetzt sagte es auch Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen. In seinem Plädoyer vor der Jugendkammer des Landgerichts Regensburg klassifizierte er die Messerattacke des 19-jährigen Angeklagten am Rathaus der Vorstadt als gefährliche Körperverletzung. Dennoch forderte er eine drakonische Strafe.
Der Anklagevertreter hielt die Gesamtumstände, die am 21. Oktober 2020 zu dem beinahe tödlichen Stich führten, auch am Ende der Hauptverhandlung noch für weitgehend...