Es ist grundsätzlich ein Fehler, mit einem gestohlenen Fahrrad in Regensburg unterwegs zu sein. In den frühen Morgenstunden ist es ein noch größerer Fehler, und wenn man zudem einschlägig vorbestraft ist, wird der Fehler schon fast unverzeihlich – und führt fast zwangsläufig auf die Anklagebank. Der 34-jährige Regensburg, der dort am Montag vor Strafrichterin Dr. Cornelia Blankenhorn saß, hatte zu allem Überfluss auch noch Drogen in der Tasche.
Obwohl die Staatsanwaltschaft dem 34-Jährigen einen besonders schweren Fall des Diebstahls vorwarf, hatte sie gegen den Mann nicht viel in der Hand...