Im sogenannten Brennberger Prügelprozess könnten zwei der fünf Angeklagten mit einem „blauen Auge“ davonkommen. Bei einer kurzen Fortsetzung der Hauptverhandlung am Freitag wurde bekannt, dass ein psychiatrischer Gutachter die beiden Männer inzwischen untersucht hat.
Er kam zu dem Ergebnis kam, dass die Probanden zur Tatzeit massiv alkoholisiert waren. Deshalb wird im Urteil wohl Paragraph 21 des Strafgesetzbuches („Verminderte Schuldfähigkeit“) zum Tragen kommen. Dadurch könnte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schug zumindest für sie zu einer milderen Strafe...