Prozess
Der Angeklagte leidet an Schizophrenie

Der angebliche Vergewaltiger hört laut psychiatrischem Gutachten Stimmen. Unter Alkoholeinfluss könnte er wieder austicken.

21.08.2018 | Stand 16.09.2023, 6:06 Uhr

Am Dienstag wurde Tibor K. noch in Handschellen vorgeführt. Kommt er schon am Freitag wieder auf freien Fuß? Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Im Vergewaltigungs- und Gewaltprozessgegen den 44-jährigen Serben Tibor K. stand am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, die Person des mutmaßlichen Täters im Mittelpunkt. Und dabei wurde deutlich, dass der Mann, der erst seit 2013 in Deutschland lebt, eigentlich nie eine Chance hatte. Das lag nach den Worten von Gutachter Dr. Joachim Haas auch daran, dass er 1973 in Krusevac als Sohn einer Roma-Familie geboren wurde – jener Volksgruppe, die in Serbien wie fast überall unter massiven Diskriminierungen zu leiden hat. In aller Regel haben die serbischen Roma ein erschreckend niedriges Bildungsniveau, was auch daran liegt, dass die Kinder überwiegend Sonderschulen besuchen müssen. Tibor K. selbst hat laut Dr. Haas nur einen Intelligenzquotienten von 60 und mithin ein mentales Entwicklungsalter von neun bis zwölf Jahren.

Doch nicht allein dieses Schicksal führte dazu, dass der 44-jährige Angeklagte keinen Beruf erlernte und immer wieder auf die schiefe Bahn geriet. Auch Schläge von seinem Stiefvater und die Geisteskrankheit seiner Mutter, von der er seine paranoide Schizophrenie erbte, führten zu einer Strauchdieb-Karriere. Ab 13 Jahren rauchte er regelmäßig Marihuana – da er selten Geld hatte, baute er das „Gras“ selber an. Fünf- bis sechsmal saß er in Serbien wegen Diebstahls, einmal auch dazu von seinem Stiefvater angestiftet. Und er lebte bis zu seinem 35. Lebensjahr im Haus seiner Mutter von ein paar Kröten serbischer Sozialhilfe. Erst als er seine Noch-Ehefrau Domenica K., das vermeintliche Vergewaltigungsopfer, heiratete, zog er aus – in eine Hütte ein paar Meter weiter.

Die ganze „Stütze“ verspielt

Mit ihr ging er 2013 auch nach Deutschland, beantragte Asyl, landete in einer kleinen Gemeinde im östlichen Landkreis Regensburg – und war erst einmal nicht mehr auf Droge, mangels fehlender Sprachkenntnisse und mangelnder Erwerbsmöglichkeiten – auf dem flachen Land ist die Welt offenbar noch weitgehend in Ordnung. Das änderte sich, als das Paar 2016 nach Regensburg übersiedelte. Während Domenica K. als Putzhilfe arbeitete, versuchte Tibor K. Geld im Spielsalon zu „verdienen“ – an Automaten, an denen er immer wieder seine ganze „Stütze“ verspielte.

Insofern ist auch seine Aussage bei seiner psychiatrischen Exploration fragwürdig, derzufolge er pro Tag regelmäßig mindestens zehn Bier getrunken habe bzw. an den Abenden zwei Flaschen Wodka. Woher sollte er das Geld dafür haben?

Nicht fragwürdig erscheint Dr. Haas die „paranoide Schizophrenie“ des Mannes. Mit 15 Jahren habe Tibor K. zum ersten Mal Stimmen gehört, noch vor seinem 20. Lebensjahr sei er deswegen in Serbien erstmals in stationärer Behandlung gewesen. Etwa zehn weitere Krankenhausaufenthalte sollten folgen – auch in Regensburg, nachdem er sich eingenässt und eingekotet hatte, weil die Stimmen ihm befohlen hätten, seine Gedärme rauszuholen, wie der Sachverständige berichtete.

Urteil soll am Freitag fallen

Trotz dieser „krankhaften seelischen Störung“ bescheinigte Dr. Haas dem Mann aber eine gute Kontrollfähigkeit. Es gebe „keine klaren Hinweise für die Annahme einer erheblich verminderten oder gar aufgehobenen Steuerungsfähigkeit“, sagte er. Ausschließen wollte er sie freilich auch nicht. Als gegeben sah der Gutachter die Gefahr einer Rückfälligkeit an. Speziell unter Alkoholeinfluss könnte Tibor K. wieder austicken, meinte er. Eine Therapie hielt er für schwierig.

Doch gerade für die kämpft Rechtsanwalt Johannes Büttner, der sich in der Pflichtverteidigung engagiert als sei er Wahlverteidiger mit fünfstelligem Honorar. Und er erreichte am Dienstag zumindest, dass die Strafkammer eine weitere Zeugin befragen will. Die soll am Freitag um 9 Uhr aussagen, dass Tibor K. von seiner Noch-Ehefrau in der Vergangenheit regelmäßig psychisch und physisch misshandelt worden sein soll. Danach sind die Plädoyers geplant, und auch mit dem Urteil ist am Freitag zu rechnen.

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