Die Verteidigungsstrategie ist aufgegangen: Der 31-jährige Regensburg, dem die Staatsanwaltschaft bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in großem Stil vorgeworfen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg verurteilte den früheren Bankkaufmann zwar zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsentzug, aufgrund seiner Cannabis-Abhängigkeit kommt er binnen einer Woche aber in eine Entziehungseinrichtung. Grund für die relativ milde Strafe war auch ein gravierender Fehler der Polizei.
Der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Michael Haizmann, hatte...