Übergriff
Frau nach Party im Schlaf vergewaltigt

Ein 24-Jähriger aus dem Kreis Regensburg missbrauchte nach einem Discobesuch die Freundin seines Bekannten.

15.05.2019 | Stand 16.09.2023, 5:32 Uhr
Marion Boeselager

Der Angeklagte (rechts) kam mit einem blauen Auge davon. Foto: Marion von Boeselager

Es geschah im Juni letzten Jahres nach einem Discobesuch in der Regensburger Altstadt: Der Mechatroniker Matthias K. (24, alle Namen geändert) aus dem nördlichen Landkreis traf in einer Regensburger Disco zufällig einen alten Bekannten und dessen ihm noch unbekannte Freundin. K., der einiges an Wein, Bier und Spirituosen getankt hatte, und nicht mehr mit seinem Auto heimfahren konnte, nahm später dankbar das Angebot seines Kumpels an, bei ihm im Gästezimmer zu nächtigen. Er bekam dort eine Ausklapp-Couch zugewiesen.

Auch das Gastgeberpaar zog sich nach ausgiebigen Zärtlichkeiten im Wohnzimmer zum Schlafen zurück. Der Hausherr Simon M. (32) blieb auf dem Wohnzimmersofa. Seine Lebensgefährtin Anny (28) legte sich unbekleidet ins Bett im Schlafzimmer, wo sie einschlief.

Sie dachte, es sei ihr Freund

Da hielt es den Gast nicht länger auf seiner Ausziehcouch. Er kroch in dem völlig abgedunkelten Raum zu Anny unter die Decke und begann sofort, sexuelle Übergriffe in verschiedenen Praktiken an der Schlafenden vorzunehmen. Durch „Schmerzen im Unterleib“, wie die junge Frau später bei der Polizei angab, sei sie wach geworden. Erst habe sie gedacht, ihr Freund sei zu ihr gekommen. Mehrfach sagte die gebürtige Amerikanerin dennoch „No“ und drehte sich weg. Doch als der Mann immer rabiater und die Übergriffe massiver wurden, erkannte sie, dass neben ihr Matthias K. und nicht ihr Lebensgefährte zugange war. Sie verließ das Zimmer, legte sich neben ihren Freund aufs Sofa. Als dieser aufwachte, offenbarte sie ihm das Geschehen. Er warf den Mechatroniker, der noch immer im Bett des Paares lag und schlief, aus der Wohnung und rief die Polizei.

Vor Gericht räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Maximilian Keser sofort die Tat ein, wenn er auch alkoholbedingt starke Erinnerungslücken habe. Er sei damals dankbar für das Übernachtungsangebot gewesen. Sie seien befreundet gewesen, allerdings: „Jetzt nicht mehr...“ Er bedaure sehr, was geschehen sei.

Glück für den Angeklagten war, dass die Geschädigte offenbar inzwischen in die USA zurückgekehrt ist und ihr Ex-Freund keinen Kontakt mehr zu ihr hat. Sie konnte nicht zum Prozess geladen werden. Umso wertvoller, betonte der Vorsitzende Richter Dr. Wolfhard Meindl, sei daher das Geständnis des 24-Jährigen. Auch Annys Ex konnte nur wiedergeben, was seine Freundin ihm und der Polizei erzählt hatte. Für weitergehende Fragen, die die gesamten Tathintergründe erhellt hätten – etwa ob es zuvor zwischen ihr und dem Angeklagten Annäherungsversuche gegeben hätte, war die junge Frau nicht greifbar.

Kein typischer Sexualstraftäter

Der Angeklagte sei „kein typischer Sexualstraftäter, der hinterm Baum hervorspringt“. Da waren sich der Staatsanwalt und der Vorsitzende Richter einig. Hier handle es sich wohl um ein „Augenblicksversagen“ eines jungen, alkoholisierten Mannes, um einen hoffentlich „einmaligen Ausrutscher“, zu dem er sich bei der sich bietenden Gelegenheit hinreißen ließ.

Zwei Jahre mit Bewährung und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit lautete am Ende das milde Urteil. Damit folgte das Schöffengericht dem Antrag des Staatsanwalts. Verteidiger Keser hatte für seinen Mandanten ein Jahr und acht Monate mit Bewährung beantragt.

Neben einer Vorstrafe wegen einer Trunkenheitsfahrt sprach gegen den Angeklagten das „massive Tatgeschehen“ und die Tatsache, dass es sich beim Opfer „um eine für ihn völlig fremde Frau handelte. Wenn es nicht in einer Wohnung passiert wäre“, sagte Meindl, „wäre es eine klassische Straßenvergewaltigung.“

Andererseits wäre eine Verurteilung bei einem bestreitenden Angeklagten ohne Befragung des Opfers schwierig gewesen. Es handle sich bei ihm um einen jungen Mann mit bisher tadellosem Lebenslauf in geordneten Verhältnissen. Möglicherweise sei ihm die Tat leichtgemacht worden. Aber spätestens als die Frau mehrfach „No“ sagte, müsse ihm klar gewesen sein: „Die will nichts von mir.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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