Der vermeintliche Bankräuber von Wutzlhofen hat es geschafft: Für die nächste Zeit hat der 42-jährige Obdachlose ein Dach über dem Kopf und täglich drei Mahlzeiten. Ins Gefängnis muss er aber nicht.
Am Mittwoch verurteilte ihn die 8. Strafkammer des Landgerichts Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und wies ihn wegen seiner Alkoholkrankheit gleichzeitig in eine Entziehungsanstalt ein. Das Gericht sah allerdings keine schwere räuberische Erpressung, also keinen Raubüberfall, als gegeben an, sondern nur den Straftatbestand einer Nötigung erfüllt. Wie...