Am Dienstagnachmittag fand sich der 70-jährige Rentner Hans W. (Name geändert) im Amtsgericht vor Richter Rainer Würth ein. Mit seiner Anwältin Sabine Taubmann-Trösch legte er Einspruch gegen einen am 21. Mai gegen ihn erlassenen Strafbefehl ein. Ihm wurde der Tatbestand der Nötigung zur Last gelegt. Grund war ein Vorfall in der Klostergasse in Neumarkt.
Im Februar diesen Jahres, gegen halb zehn Uhr vormittags, befuhr der Rentner mit seinem Pkw die Fußgängerzone in der Klostergasse. Im Rahmen eines Zuverdienstes zu seiner Rente lieferte er als selbstständiger Handelsvertreter Waren aus....