Die als versuchter Mord angeklagte Vergiftung einer 35-Jährigen mit dem Blutverdünner Marcumar bleibt ungeklärt. Der Prozess gegen ihren Noch-Ehemann ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Richter Dr. Michael Hammer betonte, es habe „unüberwindbare Zweifel“ an der Schuld des 47-Jährigen gegeben. Seine Urteilsbegründung hatte es aber in sich.
„Wir haben den Angeklagten freigesprochen, weil wir nicht wissen, ob er es war“, sagte Hammer zur Einleitung der gut einstündigen Urteilsbegründung. In solchen Fällen oft verwendete Formulierungen, wie „aus Mangel an Beweisen“, vermied der Richter...