Amtsgericht Neumarkt
Richter gewährt eine letzte Chance

Auf einer Schulabschlussfeier fand die Polizei bei einem 18-Jährigen Drogen. Der junge Mann stand nun vor dem Amtsgericht.

12.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:50 Uhr
Julian Gerneth
Vor dem Amtsgericht wurde wegen eines Drogendelikts verhandelt. −Foto: Malte Christians/picture alliance / dpa

Im Sommer wurde auf einer Schulabschlussfeier am Sengenthaler Baggersee im Rahmen einer Polizeikontrolle bei einem 18-Jährigen rund 1,6 Gramm Marihuana sichergestellt. Am Mittwoch musste sich der Mann deswegen vor dem Amtsgericht verantworten.

Bereits drei Mal stand der 18-Jährige wegen Marihuana vor Gericht. Einer strengen Strafe konnte er jedoch bislang entgehen. Zusammen mit seinem Rechtsanwalt Gunter Kellermann räumte der junge Mann die Tat gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Aufgrund eines ihm verwehrten Notenausgleichs für sein Abschlusszeugnis sei der junge Mann so frustriert gewesen sein, dass er in alte Verhaltensmuster zurückfiel. Trotz einer erfolgreich absolvierten Therapie habe er sich für die Feier wieder eine kleine Menge Gras besorgt.

Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verhängt

Aufgrund des jungen Alters des Angeklagten hatte Jugendgerichtshelferin Natallia Welzel ein Gespräch mit ihm und seiner Mutter geführt. Laut Welzel sei der Mann „emotional noch nicht komplett gefestigt und weist außerdem gewisse Reiferückstände auf.“ Für sie sei deswegen die Anwendung des Jugendstrafrechts in diesem Fall passend. Ebenfalls berichtete Welzel von der schweren Kindheit des Angeklagten und seiner Krankheitsgeschichte. Er kämpft laut eigener Aussage schon länger gegen schwere Depressionen.

Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen forderte Staatsanwältin Anna Biberacher am Ende der Verhandlung als Bestrafung eine Geldstrafe von 700 Euro. Zusätzlich soll der Angeklagte einen FRED-Kurs absolvieren und sich regelmäßig auf Drogen testen lassen. Kellermann lehnte eine Drogenkontrolle für seinen Mandanten ab. Außerdem forderte er eine geringere Geldstrafe, da die geforderte Menge kaum von einem Auszubildendengehalt gestemmt werden könne. Jugendrichter Gerrit Stadler entschied sich letztendlich für eine geringere Geldstrafe von 400 Euro, einen Präventionskurs und regelmäßige Kontrollen auf Drogen.