In dem Prozess um die zweifache Vergewaltigung einer 14-Jährigen vor der Jugendkammer des Landgerichts Regensburg dreht sich momentan alles um ein Schmerzensgeld für das Mädchen. Angesichts der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wäre dies eine faustdicke Überraschung. Dies umso mehr, als die Anklageschrift nicht die ganzen Geschehnisse jener Nacht zum 17. Januar dieses Jahres wiedergibt.
Demnach feierte die Tochter des Angeklagten (ebenfalls 14) mit zwei Freundinnen – eine davon das spätere Opfer – in der Wohnung ihres Vaters im Stadtnorden. Die Mädels ließen es offenbar richtig krachen,...