Prozesse
Vier Jahre Haft für den Kinderschänder

Die Große Jugendkammer behält sich die Sicherungsverwahrung vor. Über sie wird in einem eigenen Verfahren entschieden.

14.01.2021 | Stand 16.09.2023, 4:21 Uhr

Keine Überraschung: Der 55-jährige Kinderschänder aus dem Regensburger Stadtnorden ist zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgesprächs aller Prozessbeteiligter.Um einer höhere Freiheitsstrafe zu entgehen, hatte der Mann in nichtöffentlicher Sitzung ein Geständnis abgelegt und damit den beiden kleinen Mädchen die Aussage vor Gericht erspart. Der einschlägig vorbestrafte 55-Jährige hatte die beiden Kinder von Ende 2017 bis Anfang Juli 2019 massiv sexuell missbraucht.

In ihrem Urteil behielt sich die Große Jugendkammer des Landgerichts...

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