Weg frei für Verhandlung
Missbrauchs-Klage in Traunstein: Erzbistum beruft sich nicht auf Verjährung

25.01.2023 | Stand 15.09.2023, 1:53 Uhr
Der Weg für eine gerichtliche Aufarbeitung von einem der zentralen Fälle aus dem Gutachten über sexuelle Gewalt im Erzbistum München und Freising am Landgericht Traunstein ist frei. −Foto: dpa

Nach der Traunsteiner Klage eines Missbrauchsbetroffenen will sich das Erzbistum München und Freising nicht auf Verjährung berufen. Damit ist der Weg für eine gerichtliche Aufarbeitung von einem der zentralen Fälle aus dem Gutachten über sexuelle Gewalt in dem Erzbistum frei.



„Die Erzdiözese München und Freising hat ihre Klageerwiderung in der Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein fristgerecht eingereicht und erhebt die Einrede der Verjährung nicht“, teilte das Bistum am Mittwoch mit. „Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden“, hieß es in der Mitteilung weiter. „Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst.“

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Kritiker, die eine Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche vor der Justiz fordern, hatten befürchtet, das Bistum könnte sich auf Verjährung berufen und sich einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein so entziehen.

Betroffenbeirat sieht „großes Signal“

Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising wertet die Bereitschaft des Bistums, sich dem Gerichtsverfahren zu stellen, als „großes Signal“. „Das ist ein klares Statement“, sagte der Vorsitzende des Beirats, Richard Kick, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in München.

Die Initiative Sauerteig, die den Kläger auch finanziell unterstützt, zeigte sich „froh und erleichtert“, Klägeranwalt Andreas Schulz wertete die Klageerwiderung des Erzbistums als Erfolg: „Die Strategie des Klägers über die Feststellungsklage vor einem weltlichen Gericht war erfolgreich“, sagte er der dpa. „Es geht jetzt nur noch darum, zu einer angemessenen Entschädigung zu gelangen, die aber über dem Höchstbetrag des sogenannten kircheninternen Anerkennungsverfahrens für erlittenes Leid liegen sollte.“

Wurden Taten vertuscht oder ermöglicht?

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der angibt, von dem verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz (Landkreis Altötting) missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Beschuldigte: den mutmaßlichen Täter, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten des Priesters möglich gemacht haben. Bei dem Fall H. handelt es sich um einen der zentralen Fälle aus dem vor einem Jahr vorgestellten Gutachten über sexuelle Gewalt im Erzbistum München und Freising.

Verfahren gegen verstorbenen Papst Benedikt ruht

Der Geistliche war in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt worden, obwohl es zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben hatte. Selbst als der Mann nach weiteren Taten in Grafing bei München rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde er ein weiteres Mal versetzt: nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste - und der Pfarrer erneut Kinder missbrauchte.

Nach demTod Ratzingers, des emeritierten Papstes Benedikt XVI., ruht das Verfahren gegen ihn, bis ein Rechtsnachfolger bestimmt ist. Das Verfahren gegen die anderen drei Beklagten läuft unverändert weiter, in der Nacht zu Mittwoch lief für die drei übrigen Beklagten die Frist zur Klageerwiderung ab. Das Gericht hat als Termin für die mündliche Verhandlung den 28. März vorgeschlagen.

− dpa