Verkehr
Betrunkener fährt gegen Sanka und flieht

Die Regensburger Polizei hatte am Wochenende viel wegen Fahruntüchtigen zu tun. Einige schlugen heftig über die Stränge.

13.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:34 Uhr
Der Polizei gingen am Wochenende viele Alkoholsünder ins Netz. −Foto: Maximiliane Fröhlich

Am vergangenen Wochenende fielen Regensburger Polizisten laut einer Pressemitteilung bei Kontrollen viele Verkehrsteilnehmer auf, die trotz Einflusses von Alkohol und Drogen am Verkehr teilnahmen. Insgesamt konnten über das Wochenende acht berauschte Fahrzeugführer bei Verkehrskontrollen festgestellt werden. Fünf von ihnen führten ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und drei weitere unter dem Einfluss von Drogen.

Spitzenreiter an diesem Wochenende ist ein 20-jähriger Fahrradfahrer, aus dem Landkreis Straubing-Bogen, der selbstverschuldet stürzte. Auf Befragung der eingesetzten Beamten räumte dieser die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol ein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest führte zu einem Ergebnis von zirka 2,0 Promille.

Zu einem etwas kuriosen unerlaubten Entfernen vom Unfallort kam es am Samstag gegen 1.30 Uhr in der Alfons-Auer-Straße in Regensburg. Dort hatte der Rettungsdienst mit Polizei einen medizinischen Einsatz. Noch während der Behandlung im Rettungswagen gab es einen lauten Krach. Die Polizeibeamten staunten nicht schlecht, als sich diese aus dem Rettungswagen begaben und einen Schaden am Rettungswagen und einen flüchtenden PKW feststellten. Der PKW konnte jedoch nach kurzer Verfolgung durch Polizeibeamte der PI Regensburg Süd angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Bei dem Fahrzeugführer konnte ebenfalls Alkohol von knapp 2,0 Promille festgestellt werden. Eine Blutentnahme, die Sicherstellung des Führerscheins sowie die Unterbindung der Weiterfahrt waren die Folge. Den 20-jährigen Münchner erwarten jetzt mehrere Anzeigen.

Zwei Männer hatten Glück. Sie wurden jeweils von Polizeibeamten der PI Regensburg Süd noch vor Fahrtantritt einer Kontrolle unterzogen. Da sie beide deutlich alkoholisiert waren, wurde ihnen zwar die Fahrt mit dem Fahrzeug untersagt, jedoch müssen sie im Gegenzug zu den oben genannten Verkehrsteilnehmern keine straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen fürchten.