Corona-Regeln
Wo in Regensburg Böllern verboten ist

Die Stadt hat für Silvester ein Feuerwerksverbot erlassen. Mehr als zehn Personen dürfen sich nicht auf Plätzen versammeln.

27.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:10 Uhr
Schon zum Jahreswechsel 2020/21 war die Regensburger Altstadt verwaist. In diesem Jahr dürfen sich nicht mehr als zehn Personen auf festgelegten Plätzen aufhalten. −Foto: www.altrofoto.de

Die Stadt Regensburg hat für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für die Altstadt erlassen. Es gilt laut einer Pressemitteilung der Stadt zwischen Silvester, 20.30 Uhr, und Neujahr, 6 Uhr, auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels.

Hier gilt das Feuerwerksverbot

Dieser wird gebildet aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark, sowie allen öffentlichen Flächen in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd. Betroffen sind auch die Nibelungenbrücke, die Eiserne Brücke, die Steinerne Brücke, der Eiserne Steg, die Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), die Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, der Pfaffensteiner Steg, der Grieser Steg, die Oberpfalzbrücke und die Protzenweiherbrücke.

Auf privaten Flächen ist das Böllern zwar prinzipiell erlaubt, doch muss laut Stadt unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz – auch nach oben – zur Verfügung steht. Um schwere Unfälle zu vermeiden, warnt die Stadt dringend davor, Feuerwerkskörper in engen Hinterhöfen oder gar auf Balkonen zu zünden.

Nicht mehr als zehn Personen auf Plätzen erlaubt

Gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weist die Stadt außerdem darauf hin, dass zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind. Folgende Plätze wurden als solche festgelegt: Bismarckplatz, Gutenbergplatz, Neupfarrplatz (mit Gesandtenstraße), St.-Kassiansplatz, Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt), Kohlenmarkt (mit Wahlenstraße und Goliathstraße), Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse), Arnulfsplatz (mit Ludwigstraße), Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar), Abgang der Steinernen Brücke bis zum Beginn des Anwesens Müllerstraße 1, Stadtamhof, Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände), Weinlände (mit Am Weinmarkt), Keplerstraße, Goldene-Bären-Straße, Weiße-Lamm-Gasse, Fischmarkt, Obermünsterplatz, Obermünsterstraße.

Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in oben genannten Bereichen unverzüglich zu zerstreuen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.