Wenn Einbauküchen oder Einrichtungsgegenstände mitvermietet werden, stellt sich jedes Mal bei der Rückgabe der Wohnung oder des Hauses die Frage: Welche Pflichten hat der Mieter, welche Rechte und Ansprüche hat der Vermieter, wenn darüber im Mietvertrag keine besondere Aussage getroffen worden ist?
Grundsätzlich sei gesagt: Es ist nicht Sache des Vermieters, sondern es entspricht der Obhutspflicht des Mieters, die überlassenen Einrichtungsgegenstände regelmäßig zu reinigen und zu säubern, ebenso wie die Wohnungsreinigung geschuldet wird. Voraussetzung hierfür dürfte aber sein, dass dem...