Die Angeklagte im „Baby-Klau-Prozess“ muss nicht hinter Gitter – aber die Bewährungsauflagen haben es in sich.
Landgerichts-Vizepräsidentin Jutta Schmiedel verurteilte die 30-Jährige am Dienstag wegen versuchter Entziehung Minderjähriger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Mit ihrem Urteil hielt die Landgerichts-Vizepräsidentin in etwa die Mitte zwischen denForderungen der Staatsanwaltschaftund der Verteidigung. Staatsanwalt Frank Gaßmann hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert; Verteidiger Georg Seidenschwand hielt ein Jahr für...