Regelung
Besuche in Klinik sind wieder möglich

Ab dem 10. März darf jeder Patient des Krankenhauses St. Barbara einmal pro Tag für eine Stunde einen Angehörigen empfangen.

09.03.2022 | Stand 15.09.2023, 6:55 Uhr
Im Krankenhaus St. Barbara ist die Besuchszeit täglich von 12 bis 19 Uhr. Besucher werden bis 18.30 Uhr eingelassen. −Foto: Michael Vogl

Das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf öffnet unter Auflagen seine Pforten wieder für Krankenbesuche. Von diesem Donnerstag, 10. März, gilt die 1-1-1-1-Regel: Ein Patient darf einmal am Tag für eine Stunde von einem Angehörigen oder Freund besucht werden. Die Besuchszeit ist täglich von 12 bis 19 Uhr und Besucher werden bis 18.30 Uhr eingelassen, wie es in einer Pressemitteilung des Krankenhauses St. Barbara Schwandorf heißt. Das Krankenhaus bittet um Verständnis, dass auch bei Besuchern weiterhin auf eine strenge Einhaltung von Hygieneregeln geachtet werden muss. Dies diene dem Schutz von den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern.

Deshalb müssen Besucher einen personalisierten negativen Corona-Test mitbringen. PCR-Tests dürfen dabei höchstens 48 Stunden und Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden alt sein. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Testergebnis ist mitzubringen, vor Ort besteht keine Testmöglichkeit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gilt diese Testpflicht ausnahmslos auch für vollständig geimpfte oder genesene Besucher.

Zu den weiteren Hygieneregeln gehört, dass Besucher durchgehend eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske und Patienten mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach wie vor müssen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.

Die Besucher melden sich an der Krankenhausinformation zur Zuordnung des besuchten Patienten. Dadurch kann es zu Wartezeiten am Eingang kommen. Außerdem wichtig: Der Besucher kann täglich wechseln. Auch Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von Angehörigen ermöglicht, wenn sie diesen ohne Begleitung durch einen Erwachsenen meistern können. Ausnahmen von der aktuellen Besucherregelung können nur bei Sterbenden sowie bei Palliativpatienten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt sowie für werdende Eltern gemacht werden. Der Besuch von Corona-Patienten und Verdachtsfällen ist leider zum Schutz aller nicht möglich.