Biber gehören in Deutschland zu den besonders streng geschützten Tierarten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, den Biber zu stören, seine Baue und Dämme zu beschädigen oder gar zu zerstören. Für den Wasserkraftwerksbesitzer Hubert Fröhler (57) aus Fronhof ist es daher unverständlich, warum er auf Verlangen des Landratsamtes Schwandorf Biberdämme aus seinem Gewässer, der Murach, entfernen soll.
Fröhler hat für den Betrieb seiner Wasserkraftanlage an der Murach im Jahre 1989 vom Landratsamt Schwandorf eine befristete wasserrechtliche Bewilligung erhalten. Im Zuge der neuen...