Pandemie Schwandorf
Corona: ein neuer Todesfall im Landkreis

Seit Pandemie-Beginn wurden über 28.000 Infektionen im Kreis Schwandorf registriert. Ein Senior starb trotz Booster-Impfung.

21.02.2022 | Stand 15.09.2023, 7:00 Uhr
Am Montag sind beim Landratsamt Schwandorf über 650 positive Corona-Testergebnisse eingegangen (Symbolbild). In diesem Zusammenhang gibt Pressesprecher Hans Prechtl einen Überblick über die derzeitige Quarantäne-Regelung. −Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Mit 638 Fällen am Freitag, 292 am Samstag und 294 am Sonntag stieg die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie im Landkreis Schwandorf auf 27.556. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Am Montag gingen bisher 650 neue Infektionen am Landratsamt ein. Damit ist die Zahl von 28.000 Fällen überschritten. Mit dem Tod eines 87-jährigen Mannes, der geboostert war, steigt die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen auf 247.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut dem Robert-Koch-Institut im Landkreis Schwandorf bei 1600,9. Der jüngste Ausbruch im Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara konnte am Montag offiziell für beendet erklärt werden. Mit den bleibend hohen Fallzahlen rücken auch die Begriffe Quarantäne und Isolation in den Fokus.Landratsamtssprecher Hans Prechtlerklärt den Unterschied: „Bei engen Kontaktpersonen greift eine Quarantäne, wobei geboosterte Personen, die symptomfrei sind, von der Quarantäne ausgenommen sind. Wer positiv getestet ist, hat sich stets in Isolation zu begeben, auch dann, wenn er geboostert ist.“

Landratsamt appelliert an Vernunft

Liegt bisher lediglich ein positiver Antigen-Schnelltest oder Selbsttest vor, rät das Landratsamt, umgehend einen Termin für einen PCR-Test beim Testzentrum im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf oder beim Hausarzt zu vereinbaren. Testungen im Sepp-Simon-Stadion sind nur symptomfrei möglich. Unter Vorlage des positiven Antigen-Schnelltests oder Selbsttests ist dieser PCR-Test kostenlos. „Wir bitten alle betroffenen Bürger, sich in Isolation zu begeben, bis ein negatives PCR Ergebnis vorliegt“, sagt Prechtl.

Verkürzung der Isolation ab Tag sieben möglich

Die Isolationsdauer beträgt zehn Tage mit Verkürzungsmöglichkeit ab Tag sieben. Dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Zur Verkürzung der Isolierung müsse man mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Außerdem muss ein frühestens an Tag sieben durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest (jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine hierfür geschulte Person) zwingend negativ sein.