Gesundheit
DAK informiert über Krankmeldungen

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit 1. Oktober digital ausgestellt. Das geht noch nicht in allen Praxen.

13.10.2021 | Stand 13.10.2021, 15:14 Uhr
Jetzt kann die Krankmeldung digital ausgestellt werden. Längstens bis zum 31. Dezember gibt es wie bisher den gelben Schein. −Foto: Bildrechte: DAK-Gesundheit

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit dem 1. Oktober digital ausgestellt und auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt, informiert die DAK-Gesundheit in Schwandorf über die elektronische Krankmeldung und die Übergangszeit. . Da die Technik für die sogenannte Telematik-Infrastruktur noch nicht in allen Praxen steht, verweist die DAK-Gesundheit in Schwandorf auf eine Übergangszeit bis Ende Dezember, in der der traditionelle gelbe Schein in Papierform noch gilt. Gesetzlich versicherte Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. „Bei uns muss die Krankmeldung fristgerecht eingehen, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht“, so Stefan Wittmann von der DAK-Gesundheit in Schwandorf. Durch die elektronische Krankmeldung übernehmen die Arztpraxen die Verantwortung für die Übermittlung. „Die Patientinnen und Patienten sind eine Sorge los und sparen sich auch Portokosten oder den Weg zu uns.“

In der Übergangsfrist gilt bei Bedarf noch der gelbe Schein. In manchen Arztpraxen ist die nötige Technik für die Telematik-Infrastruktur noch nicht vorhanden. In diesen Praxen gibt es längstens bis zum 31. Dezember wie bisher den gelben Schein. „Wer noch diese traditionelle Bescheinigung in Papierform bekommt, muss sie weiterhin selbstständig an die Krankenkasse schicken“, betont Wittmann für die DAK-Gesundheit. Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfällt auch hier die Weiterleitungspflicht. „2022 werden dann die Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei uns abrufen können“, so Wittmann. Weitere Informationen gibt es unter: www.dak.de/krankmeldung. Informationen zu den Leistungen der DAK-Gesundheit gibt es im Internet auf www.dak.de. Mehr Tipps der DAK-Gesundheit zu weiteren Gesundheitsthemen gibt es im aktuellen FIT-Magazin oder auf www.magazin.dak.de