Tipps von der Feuerwehr
Damit im Raum Schwandorf auch an Silvester nichts anbrennt

29.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:20 Uhr
Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden, rät KBM Schlosser. −Foto: Symbolbild: Christophe Gateau, dpa

Ein ruhiges Weihnachten konnten die Feuerwehren im Landkreis in diesem Jahr verzeichnen. Dasselbe wünscht sich die Kreisbrandinspektion auch für Silvester. KBM Hans-Jürgen Schlosser gibt deshalb eine ganze Reihe von Tipps.

„Nur wenige Einsätze waren während der Feiertage zu verzeichnen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisbrandinspektion. Zwischen Heilig Abend und 26. Dezember seien insgesamt 21 Einheiten alarmiert worden. Drei sogenannte ABC-Einsätze, sieben Brandeinsätze, 47 technische Hilfeleistungen sowie zwei sonstige Tätigkeiten wurden in der vergangenen Woche abgearbeitet.

Doch der arbeitsreichste Tag des Jahres steht den Einheiten noch bevor, fürchtet Kreisbrandmeister Schlosser. Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle sorgten an Silvester beziehungsweise in der Nacht zum Neujahrstag leider immer wieder für Schlagzeilen.

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Sein Appell lautet daher: „Helfen Sie mit: Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet den Rettungsdienst und der Feuerwehren.“ Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht, mahnt Schlosser. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellten eine besondere Gefahr dar.

Vor allem Minderjährige, so weiß der Kreisbrandmeister, sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgehe, könne als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!

4. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!

6. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

7. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.