Die Stadt Neunburg hat 2019 Gebiete ausgewiesen, in denen Hartgestein abgebaut werden darf. Dagegen klagten die Firma Seebauer und ein Grundeigentümer. Denn das Areal bei Penting, auf dem die Firma Seebauer einen Steinbruch anlegen wollte, befand sich nicht darunter. Nun erging dazu ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH).
Ohne mündliche Verhandlung wies der VGH die Argumente der Stadt Neunburg zurück. Es sei nicht ausreichend begründet worden, warum das Gelände ungeeignet für einen Steinbruch sein soll, lautet die Begründung des VGH laut Pressemitteilung der Stadt.
Im Kern ging es darum, ob dieStadt bei ihren Beschlüssenzum Teilflächennutzungsplan eine reine „Verhinderungsplanung“ betrieben hat, um damit den Bau des Steinbruchs zu unterbinden. Denn im Ortsteil Penting regte sichWiderstand gegen den geplanten Steinbruch.
Seebauer klagte dagegen beim Verwaltungsgericht, scheiterte aber in erster Instanz. Trotz Nachbesserungen blieb der Stadtrat bei seinem Nein. Das Landratsamt Schwandorf hatte das Verfahren um die Baugenehmigung schon vor Jahren ausgesetzt. Nun geht das planungsrechtliche Ringen um den Steinbruch bei Penting in die nächste Runde. Bürgermeister Martin Birner sieht jetzt zunächst das Landratsamt am Zug. Bei der Firma Seebauer war am Freitagnachmittag niemand zu einer Stellungnahme zu erreichen.