Impfdrängler
E-Heim: Aufsicht schließt Überprüfung ab

Trotz Widersprüchen: Die Heimaufsicht belangt die Leitung des Elisabethenheims nicht. Jetzt ist die Stadt Schwandorf am Zug.

09.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:26 Uhr
Im Elisabethenheim in Schwandorf kam es im Januar zu Unregelmäßigkeiten bei der Corona-Impfung. Die Heimaufsicht am Landratsamt hat ihre Überprüfung jetzt abgeschlossen. −Foto: Reinhold Willfurth

Die im Januar 2021 im Elisabethenheim in Schwandorf erfolgte Impfung von damals noch nicht priorisierten Personen hat zu einer umfassenden Überprüfung durch die Heimaufsicht am Landratsamt geführt. Deren Ergebnisse liegen jetzt vor. Wie Landkreis-Sprecher Hans Prechtl mitteilt, wird von ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Heimleiter und eine weitere Leitende Person abgesehen.

Sanktionen wären unverhältnismäßig, da im Zusammenhang mit der Impfung die Interessen der Bewohner nicht beeinträchtigt wurden, heißt es zur Begründung. Der achtseitige Abschlussvermerk wurde der Stadt Schwandorf zur eigenständigen Prüfung weiterer Maßnahmen zugeleitet. Diese hat laut Prechtl am Donnerstag weitere Unterlagen beim Landratsamt angefordert.

Widersprüche bei Aussagen des Heimleiters

Da etliche „Namens-Dubletten“ festgestellt worden waren, stand der Vorwurf im Raum, dass derHeimleiter Angehörige von Beschäftigten mit impfen hat lassen. Diesen Fehler räumte der Heimleiter laut Prechtl zunächst insofern ein, als er von „wir“ sprach und bestätigte, dass die Impfung von 20 Angehörigen zugelassen worden sei. Sein Anwalt habe dies später revidiert und ausdrücklich erklärt, dass der Heimleiter davon nichts gewusst habe.

Nachdem der Heimaufsichteine im Internet kursierende Terminliste von Personen, die am 26. und 27. Januar 2021 für eine Corona-Schutzimpfung in der Einrichtung vorgesehen waren, zur Verfügung gestellt wurde und dieser Liste sogar zu entnehmen war, auf welchem Laufwerk sie abgespeichert war, wurde der Heimleiter laut Prechtl aufgefordert, eine Liste der zu den Impftagen angemeldeten Bewohner zu übersenden. Daraufhin wurde dem Landratsamt mitgeteilt, dass es eine offizielle Anmeldeliste beim Impfzentrum nicht gebe. Lediglich das Vorhandensein einer heiminternen Liste, welcher Impfwillige zu welcher Uhrzeit geimpft werden sollte, wurde bestätigt.

Priorisierung der Bewohner wurde nicht verletzt

Bei einer Anlassprüfung der Heimaufsicht am 31. März wurde festgestellt, „dass die Bewohnerinteressen durch die Zulassung von nicht priorisierten Personen nicht verletzt wurden“, teilt das Landratsamt weiter mit. Alle geprüften Bewohner hatten ein Impfangebot erhalten.

Nachdem das Landratsamt im Mai die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Amberg zur Einsicht erhalten hatte, wurden Widersprüchlichkeiten zu bisherigen Aussagen des Heimleiters und einer weiteren Leitenden Person festgestellt. Beide Personen wurden mit diesen Widersprüchlichkeiten konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 14. Juni wurde das strafrechtlicheErmittlungsverfahren gegen den Heimleiter eingestellt. Die Impfärztin bestätigte erneut, dass nur so viele Impfdosen in die Einrichtung mitgenommen wurden, als zuvor vom Elisabethenheim angefordert wurden. Nicht benötigter Impfstoff würde in der Flasche verbleiben und im Impfzentrum verspritzt.

„Impfliste“ wurde der Heimaufsicht nicht vorgelegt

Wie Prechtl weiter mitteilt, stehen dieStellungnahmen aus dem Elisabethenheim zum Teil in Widerspruch zu den Zeugenaussagenim Rahmen des Ermittlungsverfahrens und den Angaben der Vertreter des Impfzentrums. Die Fragen, wer die im Internet kursierende „Impfliste“ mit dem Dateipfad E:\Rezeption\Impftermine geführt und die Termine vergeben habe, sei seitens des Heimes nicht beantwortet worden. Trotz Aufforderung wurde diese Liste, da sie als hausintern angesehen wurde, nicht vorgelegt.

Aufgrund der Terminvergabe anhand der Liste ergibt sich dem Landratsamt zufolge, dass entgegen den Stellungnahmen der Heimleitung sowie der Zeugenaussagen der Angehörigen schon vor dem 27. Januar Impftermine an Angehörige von Beschäftigten vergeben wurden. Die bereits am 26. Januar erfolgte Einplanung von Angehörigen zur Impfung steht laut Sprecher Prechtl im Widerspruch zu Aussagen des Heimleiters.

Erfüllt Einrichtung die Qualitätsvorgaben?

Die Aufgabe der Heimaufsicht besteht darin, zu prüfen, ob die stationäre Einrichtung die Qualitätsanforderungen an den Betrieb erfüllt sowie die Würde und Interessen der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen. Nachdem Bewohnerinteressen durch die Impfung nicht priorisierter Personen nicht beeinträchtigt wurden, besteht seitens der Heimaufsicht keine Möglichkeit mehr, die festgestellten Widersprüchlichkeiten aufzuklären. Dies bleibt laut Prechtldem Einrichtungsträger bzw. dem Arbeitgeber der Einrichtungsbeschäftigtenvorbehalten – im konkreten Fall also der Stadt Schwandorf.

Die Heimaufsicht kommt abschließend zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Beschäftigungsverbotes bei keiner der beiden Leitungskräfte vorliegen. Bei der Zulassung nicht priorisierter Personen zur Impfung handle es sich um ein Fehlverhalten, das nicht den Betrieb der stationären Pflegeeinrichtung an sich betreffe.

Heimleiter wird von der Heimaufsicht nicht weiter belangt

Ein Heimleiter müsse nach der Persönlichkeit, seiner Ausbildung und seinem Werdegang die Gewähr dafür bieten, dass das jeweilige Heim entsprechend den Bedürfnissen seiner Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geführt werde. Ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Verfehlung bei der Vorbereitung einer Impfung, bei der kein Bewohner zu Schaden gekommen sei, erscheine in diesem Zusammenhang als unverhältnismäßig.

Der Heimleiter leitet laut Prechtl seit Jahren eine Einrichtung mit 178 Bewohnern. Ordnungswidrigkeiten konnten bislang nicht festgestellt werden. Mit einer Wiederholung sei nicht zu rechnen. Da er selbst dadurch keinen Vorteil erlangt habe, wäre ein Verbot zur Ausübung der weiteren Tätigkeit als Heimleiter unverhältnismäßig. Die Zulassung nicht priorisierter Personen zur Corona-Schutzimpfung führe daher zu keinen heimrechtlichen Ordnungsmaßnahmen.