Der Betrieb von Mühlen, Eisenhämmern, Sägewerken und Glasschleifen, die sich die Wasserkraft zunutze gemacht haben, reicht bis ins Mittelalter zurück. In der Neuzeit wurden die mechanischen Antriebe zur Stromerzeugung umgebaut. Das allein garantiert kleinen und mittleren Betrieben, auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Das Klimaschutzministerium plant nun in einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dass Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung keine Vergütung mehr erhalten sollen. Begründet wird der Schritt aus dem Bundesumweltministerium unter anderem damit, dass „kleine...