Trennungen nicht verkraftet
Erpresst und verfolgt: Gleich zwei Stalking-Fälle in Schwandorf

20.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:01 Uhr
Einer der Täter bombardierte seine Angebetete mit Anrufen und Nachrichten. −Foto: Symbolbild: Angelika Warmuth, dpa

Im Dienstbereich der Polizei Schwandorf haben sich gleich zwei Stalking-Fälle ereignet. Ein 42-Jähriger aus Cham erpresste den Vater seiner Angebeteten, ein 54-Jähriger aus Nordrhein Westfalen verfolgte seine ehemalige Lebensgefährtin samt Kind.

Die Polizei Schwandorf beschreibt die Tathergänge folgendermaßen: Ein 42 Jahre alter Mann aus Cham und eine 36-jährige Rechtsanwaltsgehilfin aus dem Landkreis Schwandorf lernten sich im Dezember 2022 im Internet kennen. Nachdem die junge Frau nach einigen persönlichen Treffen die Geschichte beendete, wollte der verhinderte Liebhaber das nicht so richtig wahr haben und bombardierte die Frau mit Anrufen auf Handy, Festnetz und an der Arbeitsstelle sowie mit Nachrichten in sozialen Netzwerken.

Mit Veröffentlichung von Nacktfotos gedroht

Außerdem rief der Täter auch den fast 70 Jahre alten Vater der Geschädigten an, verlangte von diesem Geld, und drohte, angeblich vorhandene Nacktfotos der Tochter zu veröffentlichen. Nachdem die Dame am Donnerstag bei der Polizei Schwandorf vorsprach, leitete diese natürlich ein Strafverfahren gegen den Mann ein. Der Frau wurde außerdem geraten, auch zivilrechtliche Schritte über einen Anwalt einzuleiten, heißt es im Pressebericht.

Beim zweiten Fall handelt es sich um einen 54 Jahre alten Mann aus Willich in Nordrhein Westfalen. Dieser hat laut Polizei die Trennung von seiner langjährigen Lebensgefährtin im Juli des vergangenen Jahres noch immer nicht ganz verkraftet und stellt dieser seitdem über Telefonanrufe und Nachrichten auf sozialen Netzwerken nach. Auch die Änderung der Rufnummer brachte hier keine Abhilfe.

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe

Nachdem der Mann nun auch der 13-jährigen Tochter vor der Schule aufgelauert hat, schaltete die 46-jährige Schwandorferin die Polizei ein. An der Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass Nachstellung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann, so die Polizei.