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Toten Schwan gefunden Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Schwandorf

10. Januar 2023 16:41 Uhr
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In Burglengenfeld wurde in der vergangenen Woche ein Schwan tot aufgefunden. Untersuchungen zeigten, dass er mit der Geflügelpest infiziert war.
In Burglengenfeld wurde in der vergangenen Woche ein Schwan tot aufgefunden. Untersuchungen zeigten, dass er mit der Geflügelpest infiziert war. Symbolbild: Ulrich Perrey, dpa

Schwandorf.Die Geflügelpest hat den Landkreis Schwandorf erreicht. Das teilte das Landratsamt am Dienstag mit. Bei dem ersten Fall handelt es sich demnach um einen Schwan, der in der vergangenen Woche tot im Stadtgebiet Burglengenfeld aufgefunden wurde.

Bei dem Wildtier wurde der Seuchenerreger nachgewiesen, so Landratsamtssprecher Hand Prechtl. Wichtig sei jetzt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügel zu vermeiden. Dazu gibt das Veterinäramt am Landratsamt Schwandorf entsprechende Verhaltensempfehlungen.



Kontakte zu Wildvögeln vermeiden

Damit die Geflügelpest nicht in Hausgeflügelbestände eingebracht wird, sei es demnach von höchster Bedeutung, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel zu vermeiden. Die Geflügelpest verursache massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. Letztlich müssten erkrankte Geflügelbestände nach dem Tierseuchenrecht komplett gekeult werden.

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Das Veterinäramt listet in der Pressemitteilung die wichtigsten Maßnahmen auf, zu denen alle Geflügelhalter verpflichtet sind: Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.

Erste Anzeichen ärztlich abklären lassen

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln (außer Tauben) sind verboten. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter Telefon (09431) 471236. Weitere Informationen sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Schwandorf.

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